16.12.2021 - 5.2 Trägerschaftsvertrag KJFZ Stavenhagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Golisch erwähnt, dass es früher bereits ein Kuratorium mit der AWO gab. Wer ist für die Einberufung eines solchen Gremiums verantwortlich? Herr Guzu kann dazu noch keine Aussage treffen. Da Herr Ritter gern die Fraktionen mit eingebunden sehen möchte, unterbreitet Herr Guzu den Vorschlag, dass sich das Kuratorium aus Vertretern der Verwaltung, der AWO und der Fraktionen zusammensetzen soll.

Reduzieren

 

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt den anliegenden Trägerschaftsvertrag für das Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Stavenhagen, Straße des Friedens 4 in 17153 Reuterstadt Stavenhagen

zwischen der

Reuterstadt Stavenhagen

Schloss 1

17153 Reuterstadt Stavenhagen            vertreten durch den Bürgermeister

 

und der

 

AWO Sozialdienst gGmbH Demmin

Malchiner Straße 28

17153 Stavenhagen  (Träger )             vertreten durch den Geschäftsführer.

Der Trägerschaftsvertrag tritt zum 01.01.2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 31.12.2024.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

17

0

16

12

0

4

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage