16.12.2021 - 5.7 Entgeltordnung für die Sporthallen in der Reute...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Salewski erklärt, dass drei Änderungsanträge vorliegen. Die Fraktion „Die Linke“ und die UFS hat jeweils einen Antrag eingereicht, ebenso hat die Fraktion der CDU einen Antrag eingereicht, der nahezu deckungsgleich mit dem Antrag der Frakion „Die Linke“ ist. Herr Salewski weist darauf hin, dass das Datum auf dem Antrag der UFS falsch ist.

 

Sowohl Herr Ritter als auch Herr Krafzik und Herr Rißer verlesen ihre Anträge und erläutern diese.

 

Herr Salewski bittet die Fraktionsvorsitzenden um eine Beratungspause und Abstimmung in den Fraktionen zu den Anträgen. Danach erläutert Herr Rißer das Ergebnis der Beratung. Man einigt sich dahingehend, dass dem Vorschlag der Fraktion „Die Linke“ zugestimmt wird und der Text in der Benutzergruppe I und III für alle Sporthallen wie folgt geändert wird, um die Kindertagesstätten – nicht nur aus Stavenhagen – zu entlasten.:

 

I

Training und Wettkämpfe aller Kinder und Jugendlichen bis zu einem Alter von 18 Jahren, die einem Sportverein oder -verband der Reuterstadt Stavenhagen angehören oder in einer Kita oder von Tagesmüttern betreut werden.

III

auswärtige Vertrags- und Lizenzmannschaften, auswärtige gemeinnützige Sportvereine und -verbände sowie auswärtige Sportgruppen, Bundes- und Landesbehörden, Krankenkassen und sonstige Bildungseinrichtungen

 

Einstimmig wird beschlossen, dass die Entgeltordnung zum 01.01.2022 in Kraft tritt.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Entgeltkalkulation für die städtischen Sporthallen
  2. Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Entgeltordnung für die Sporthallen in der Reuterstadt Stavenhagen. Die Entgeltordnung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

  1. Beschluss über die Entgeltkalkulation

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

17

0

16

15

0

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

  1. Beschluss über die geänderte Entgeltordnung:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

17

0

16

16

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

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Anlagen zur Vorlage