22.08.2022 - 5.1 Rückholrecht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalv...

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Zettemin zieht gemäß § 22 Abs. 2 Satz 3 Kommunalverfassung M-V die durch Hauptsatzung übertragene Angelegenheit – hier: 2022/GVZe/065 Beauftragung „Erneuerung Brücke für den Tourismus über Ostpeene „Zettemin – Demzin“, Nachtrag zur Genehmigungsplanung FFH Vorprüfung, NSG Ausnahmeantrag“ – an sich.

 

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Abstimmungsergebnis: 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV