18.12.2024 - 5.8 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Hauptausschuss am 11.12.24 wurde fraktionsübergreifend beschlossen, dass der Beschlusstext geändert werden soll. Herr Rißer verliest diesen:

 

Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage angefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2025 -Hebesatzung 2025-

mit den geänderten Hebesätzen wie folgt:

 

 

§ 1 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

 

1.  Grundsteuer

a)  für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A) 330 v. H.

b)  für das Grundvermögen (Grundsteuer B) 407 v. H.

 

Sachverhalt

 

Die Erhöhung der Hebesätze stellt für einige Grundstücksbesitzer eine enorme steuerliche Mehrbelastung dar. Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch nicht alle Messbeträge vom Finanzamt übermittelt worden. Somit besitzt die Grundlage der Ermittlung noch eine gewisse Unsicherheit dar.

 

Bereits jetzt laufen einige Gerichtsverfahren hinsichtlich der Richtigkeit der angewendeten Verfahren zur Ermittlung der Messbeträge und der Hebesätze. Es werden in diesem Jahr noch Gerichtsentscheidungen zu diesen Sachverhalten erwartet. Es bleibt abzuwarten, ob sich durch die Vervollständigung der Messbeträge oder die Änderung des Verfahrens noch andere Hebesätze ermitteln lassen.

 

Da die Hebesätze noch bis zum 30.06.2025 mit einem Änderungsbeschluss rückwirkend zum 1.1.2025 geändert werden können, ist eine neue Ermittlung derselben bis zur Junisitzung 2025 der Stadtvertretung durchzuführen und den Gremien zur Beratung vorzulegen. 

 

Herr Krafzik übt Kritik an der Landesregierung. Es wurde nicht darüber nachgedacht, dass Mecklenburg-Vorpommern ein Flächenland mit wenig Industrie bzw. Gewerbe ist.

Herr Ritter äußert, dass man bis zum Juni nicht nur eine Erhöhung, sondern auch eine Absenkung beschließen könne. Frau Neumann sieht eine Absenkung kritisch, denn die Kommune muss finanziell handlungsfähig bleiben. Um Steuern erheben zu können, ist aber der heutige Beschluss zur Festsetzung der Hebesätze Voraussetzung.

 

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Geänderter Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage angefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2025 -Hebesatzung 2025-

mit den geänderten Hebesätzen wie folgt:

 

 

§ 1 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die nachstehenden Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

 

1.  Grundsteuer

a)  für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A) 330 v. H.

b)  für das Grundvermögen (Grundsteuer B) 407 v. H.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

14

0

14

11

1

2

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV