Beschlussvorlage - 2019/GVIv/0017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 1. Bestätigung der Kalkulation des Grundbetrages sowie  zur Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Tollense/Mittlere Peene" Jarmen und "Obere Havel/Obere Tollense" Neubrandenburg

 

2. Beschluss der 2 Änderungsatzung der Satzung der Gemeinde Ivenack über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Jarmen und „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Gemeinden in unserem Amtsbereich wurde zum 01.01.2018 eine neue Satzung der Gemeinden über die Erhebung von Gebühren und Beiträgen zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände beschlossen. Notwendig war der Erlass dieser neuen Satzung durch Feststellung des Verwaltungsgerichtes Greifswald über die fehlende Kalkulation.

Durch den Wasser-und Bodenverband  "Obere Havel/Obere Tollense" Neubrandenburg soll die Gebühr je  ha (Neubrandenburg) angehoben werden.

Mit dem 31.12.2019 endet die 5 jährige Kalkulationsfrist, welche sich aus dem Durchschnitt der Ist-Aufwendungen 2010 bis 2014 für die Berechnung des Beitrages 2015 bis 2019  ergab. Für das Jahr 2019 wurde dann noch ein Zuschlag erhoben, welcher durch die Verbandsversammlung beschlossen wurde und in die 1. Änderungssatzung eingearbeitet wurde.

Mit dem Haushaltsjahr 2020 erfolgt eine neue Kalkulationsperiode, welche jetzt aber nur noch drei Jahre beträgt. Der Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2018 wird hier verwendet und gilt für die Beitragsberechnung 2020 bis 2022.

Durch die Wasser- und Bodenverbände erfolgte die letzte Anpassung

 

"Obere Peene" Neukalen                                      ab 01.01.2018

"Untere Tollense/Mittlere Peene" Jarmen            ab 01.01.2018

"Obere Havel/Obere Tollense" Neubrandenburg ab 01.01.2015

 

Die Anpassung bzw. der Beschluss des Haushaltsplanes 2020 erfolgt durch die Verbands-versammlung am:

"Obere Havel/Obere Tollense" Neubrandenburg  am 20.11.2019

 

Durch die Verwaltung erfolgte bereits die Kalkulation mit den neuen Hebesätzen der einzelnen Verbände.

Die Gemeinde muss bis zum 31.12.2019 die Kalkulation bestätigen und die 2. Satzungs-

änderung beschließen, da sonst keine Weiterberechnung an die Gebührenpflichtigen möglich ist und die Gemeinde allein die höheren Kosten tragen muss

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

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