Beschlussvorlage - 2019/GVIv/0020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt für das Produktsachkonto  36100.54192 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege/ Platzkostenanteil an private Kitas  - 14,1 T€ überplanmäßig bereitzustellen.

Die Bereitstellung des Mehraufwandes soll  durch Mehrerlöse im Produktsachkonto

62600/ 4780  Beteiligungen, Anteile Wertpapiere / Finanzerträge aus Wertpapieren   4,1 T€

54000/ 4625  Konzessionsabgaben / Erträge aus Konzessionsabgaben                        4,4 T€

61100/40131 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen/ Gewerbe-

                      steuerzahlungen                                                                                       5,6 T€                   

 

erfolgen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Haushaltsplan wurden für den Wohnsitzanteil der Gemeinde im Produktsachkonto Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege / Platzkostenanteil an private Kitas 58,0 T€ veranschlagt.

Seit dem 01.08.2004 ist das neue Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M/V in Kraft getreten. Am 12.07.2010 erfolgte die 3. Änderung des KiföG M/V. Im § 20 des KiföG ist die finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitz-gemeinde) geregelt. "Soweit der Finanzbedarf des in Anspruch genommen Platzes in einer Kindereinrichtung oder einer Tagespflege nach § 2 nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen  Träger der öffentlichen Jugendhilfe  nach  §  19  Abs. 1  und  2  gedeckt  wird,  hat  die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, diesen in Höhe von 50 von Hundert zu tragen". Eine Meldepflicht der Eltern gegenüber der Wohnsitzgemeinde besteht nicht.

Durch die Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH wurden rückwirkend für die Gemeinden zum 01.08.2019 und für die Eltern zum 01.10.2019 die Wohnsitzgebühren erhöht. Hier einige Erhöhungsbeispiele

                                   alt                  neu        Erhöhung um

Kinderkrippe   GT    244,75 €       360,23 €        115,48 €

                        HAT  146,85 €       216,14 €         69,29 €

                        TZ       97,90 €       144,10 €         46,20 €

Kindeergarten GT     140,09 €       228,30 €         88,21 €

                        HAT    84,06 €       136,99 €         52,93 €

                        TZ       56,04 €         91,33 €         35,29 €

Hort                 GT       92,34 €      161,20 €         68,86 €

                         TZ      55,41 €         96,72 €         41,31 €

Für die  Monate August und September erfolgt eine Nachzahlung. Aus einer aktuellen Hochrechnung entstehen Kosten in Höhe von 7´2.014,60 €. Mit weiteren Erhöhungen muss gerechnet werden, da keine Meldepflicht der Eltern gegenüber der Wohnsitzgemeinde besteht. Für das Jahr 2019 ergibt sich ein Mehrbedarf  von ca. 14,1 T€.

Es entstehen voraussichtlich  14,1 T€ überplanmäßige Aufwendungen.

HH-Ansatz                                58.000,00 €             

Angeordnet per 05.11.2019      54.798,80 € (fehlen für 11-12/2019 ca. 17.215,80 €)       

Verfügbar                         .         3.201,20 €                      

Mehrbedarf                              14.100,00 €        

 

Es gilt nach Möglichkeiten für die Bereitstellung  diese überplanmäßigen Aufwendungen

zu suchen.

Diese überplanmäßigen Aufwendungen können durch Mehrerlöse im Produktsachkonto

 

Die Gemeindevertretung beschließt für das Produktsachkonto  36100.54192 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege/ Platzkostenanteil an private Kitas  - 14,1 T€ überplanmäßig bereitzustellen.

Die Bereitstellung des Mehraufwandes soll  durch Mehrerlöse im Produktsachkonto

62600/ 4780  Beteiligungen, Anteile Wertpapiere / Finanzerträge aus Wertpapieren   4,1 T€

54000/ 4625  Konzessionsabgaben / Erträge aus Konzessionsabgaben                        4,4 T€

61100/40131 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen/ Gewerbe-

                      steuerzahlungen                                                                                       5,6 T€                                       

 

bereitgestellt werden.

 

Konzessionsabgabe                                                               Dividende                 

HH -Ansatz                              14.500,00 €        HH-Ansatz                               2.000,00 € 

Angeordnet  per 05.11.2019    18.964,56 €        Angeordnet per 05.11.2019     6.127,30 €     

Verfügbar                                  4.464,56 €         Verfügbar                                4.127,30 €

 

Gewerbesteuerzahlung

HH-Ansatz                                15.000,00 €

Ist per 05.11.2019                     25.585,17 € 

Verfügbar                                  10.585,17 €

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

Loading...