Beschlussvorlage - 2019/GVIv/0020
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen für das Produkt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Judy Autrum
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ivenack
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Entscheidung
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26.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt für das Produktsachkonto 36100.54192 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege/ Platzkostenanteil an private Kitas - 14,1 T€ überplanmäßig bereitzustellen.
Die Bereitstellung des Mehraufwandes soll durch Mehrerlöse im Produktsachkonto
62600/ 4780 Beteiligungen, Anteile Wertpapiere / Finanzerträge aus Wertpapieren 4,1 T€
54000/ 4625 Konzessionsabgaben / Erträge aus Konzessionsabgaben 4,4 T€
61100/40131 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen/ Gewerbe-
steuerzahlungen 5,6 T€
erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Haushaltsplan wurden für den Wohnsitzanteil der Gemeinde im Produktsachkonto Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege / Platzkostenanteil an private Kitas 58,0 T€ veranschlagt.
Seit dem 01.08.2004 ist das neue Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M/V in Kraft getreten. Am 12.07.2010 erfolgte die 3. Änderung des KiföG M/V. Im § 20 des KiföG ist die finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitz-gemeinde) geregelt. "Soweit der Finanzbedarf des in Anspruch genommen Platzes in einer Kindereinrichtung oder einer Tagespflege nach § 2 nicht vom Land und dem jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 19 Abs. 1 und 2 gedeckt wird, hat die Gemeinde, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, diesen in Höhe von 50 von Hundert zu tragen". Eine Meldepflicht der Eltern gegenüber der Wohnsitzgemeinde besteht nicht.
Durch die Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH wurden rückwirkend für die Gemeinden zum 01.08.2019 und für die Eltern zum 01.10.2019 die Wohnsitzgebühren erhöht. Hier einige Erhöhungsbeispiele
alt neu Erhöhung um
Kinderkrippe GT 244,75 € 360,23 € 115,48 €
HAT 146,85 € 216,14 € 69,29 €
TZ 97,90 € 144,10 € 46,20 €
Kindeergarten GT 140,09 € 228,30 € 88,21 €
HAT 84,06 € 136,99 € 52,93 €
TZ 56,04 € 91,33 € 35,29 €
Hort GT 92,34 € 161,20 € 68,86 €
TZ 55,41 € 96,72 € 41,31 €
Für die Monate August und September erfolgt eine Nachzahlung. Aus einer aktuellen Hochrechnung entstehen Kosten in Höhe von 7´2.014,60 €. Mit weiteren Erhöhungen muss gerechnet werden, da keine Meldepflicht der Eltern gegenüber der Wohnsitzgemeinde besteht. Für das Jahr 2019 ergibt sich ein Mehrbedarf von ca. 14,1 T€.
Es entstehen voraussichtlich 14,1 T€ überplanmäßige Aufwendungen.
HH-Ansatz 58.000,00 €
Angeordnet per 05.11.2019 54.798,80 € (fehlen für 11-12/2019 ca. 17.215,80 €)
Verfügbar . 3.201,20 €
Mehrbedarf 14.100,00 €
Es gilt nach Möglichkeiten für die Bereitstellung diese überplanmäßigen Aufwendungen
zu suchen.
Diese überplanmäßigen Aufwendungen können durch Mehrerlöse im Produktsachkonto
Die Gemeindevertretung beschließt für das Produktsachkonto 36100.54192 - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege/ Platzkostenanteil an private Kitas - 14,1 T€ überplanmäßig bereitzustellen.
Die Bereitstellung des Mehraufwandes soll durch Mehrerlöse im Produktsachkonto
62600/ 4780 Beteiligungen, Anteile Wertpapiere / Finanzerträge aus Wertpapieren 4,1 T€
54000/ 4625 Konzessionsabgaben / Erträge aus Konzessionsabgaben 4,4 T€
61100/40131 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen/ Gewerbe-
steuerzahlungen 5,6 T€
bereitgestellt werden.
Konzessionsabgabe Dividende
HH -Ansatz 14.500,00 € HH-Ansatz 2.000,00 €
Angeordnet per 05.11.2019 18.964,56 € Angeordnet per 05.11.2019 6.127,30 €
Verfügbar 4.464,56 € Verfügbar 4.127,30 €
Gewerbesteuerzahlung
HH-Ansatz 15.000,00 €
Ist per 05.11.2019 25.585,17 €
Verfügbar 10.585,17 €
Finanzielle Auswirkungen:
| Ja |
| Nein |
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1. Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)
€ | 2. Jährliche Folgekosten/ -lasten
€ | 3. Finanzierung/ Eigenanteil (i.d.R.=Kreditbedarf)
€ | 4. Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € | ||||
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit: HH-Jahr: Sachkonto: | Veranschlagung im Finanzhaushalt mit: HH-Jahr: Finanzkonto: |
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| Keine Veranschlagung | |||
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