Beschlussvorlage - 2019/GVIv/0027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Ivenack beschließt die Aufhebung der Nebenvereinbarung zum Konzessionsvertrages Gas vom 15.12.2004/ 04.01.2005 zwischen der Gemeinde Ivenack und             der E-DIS Aktiengesellschaft.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ivenack hat auf der Sitzung am 15.12.2004 den Konzessionsvertrag Gas mit einer Nebenvereinbarung zwischen der Gemeinde und der E-DIS Aktiengesellschaft ( E-DIS AG) beschlossen.

Folgender Wortlaut des damaligen Sachverhaltes:

"Die E.DIS AG beabsichtigt im Jahr 2005 eine Erdgasleitung durch die Ortslage Ivenack zu verlegen. Um diese Investition zu tätigen ist es Voraussetzung, dass ein Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde und der E-DIS AG geschlossen wird. Damit sichert sich die E-DIS AG die Leitungsrechte und zahlt entsprechende Konzessionsabgabe nach dem Konzessionsabgabegesetz.

In der Nebenabrede wird vereinbart, dass die beabsichtigte Fernwärmeversorgung durch die Regiostrom Ivenack GmbH den Vorrang erhält und die E-DIS AG im Bereich des vorgesehenen Fernwärmenetzes keinen Erdgasanschluss anbietet. "

Folgender Wortlaut des damaligen Beschlusses:

"Die Gemeindevertretung Ivenack beschließt den Konzessionsvertrag Gas und die Nebenabrede zwischen der Gemeinde Ivenack und der E-DIS Aktiengesellschaft".

Die Regiostrom Ivenack GmbH gibt es in der damaligen Zusammensetzung nicht mehr. Die Gemeinde Ivenack und die Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH haben ihre Geschäftsanteile verkauft. Die Stadt Stavenhagen ist 100%-iger Gesellschafter der Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH.

Die Erweiterung der Fernwärmeleitung vom Kastanienweg bis zum ehemaligen Schulgelände wurde aus Kostengründen und geringerer Anzahl der Anschlussnehmer nicht weiter verfolgt.

Es wird empfohlen, die Nebenvereinbarung vom 15.12.2004 / 04.01.2005 zwischen der Gemeinde Ivenack und der E-DIS AG aufzuheben werden, um zukünftig eine Erdgasversorgung in der Ortslage Ivenack für Verbraucher ermöglichen zu können.

Um Prüfung und Beschluss wird gebeten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

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