Beschlussvorlage - 2020/GVJü/0038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Jürgenstorf beschließt die Aufhebung der Beschluss - Nr.. 2019/GVJü/0017 für die Beantragung einer Sonderbedarfszuweisung (SBZ) nach § 20 FAG zum Vorhaben  „Abbruch der ehemaligen Discothek, Big Apple in Jürgenstorf beim Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg  -Vorpommern. 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Jürgenstorf hat am 25.11.2019 die Beantragung einer Sonderbedarfszuweisung (SBZ) nach § 20 FAG zum Vorhaben  „Abbruch der ehemaligen Discothek, Big Apple in Jürgenstorf beim Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg  -Vorpommern beschlossen.

Das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg -Vorpommern hat der Gemeinde mitgeteilt, das eine Sonderbedarfszuweisung in der Regel ein Antragsvolumen i.H v. 100.000,00 €, in begründeten Fällen 50.000,00 €, umfassen soll. Für den Abbruch der ehemaligen Discothek wurde eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 15.321,25 €.              Für das Innenministerium ist der abgeschlossene Pachtvertrag ein Grund zur Nichtbewilligung der Sonderbedarfzuweisung. Eine Zuweisung kann nur bei Nachweis des Eigentums erfolgen. Es wurde daraufhin als alternative die Beantragung einer Kofinanzierungshilfe empfohlen.

 

Um Prüfung und Beschluss wird gebeten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

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