Beschlussvorlage - 2021/SVS/0148
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen für das Geschäftsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.02.2021
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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04.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 1 Satz 1 Ziffer 7 und 8 GemHVO-Doppik M-V sind die Wirtschaftspläne der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Stadt mit maßgeblichem Einfluss beteiligt ist als Anlage dem Haushalt beizufügen.
Da die Reuterstadt Stavenhagen zu 100% an der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen beteiligt ist, liegt somit ein maßgeblicher Einfluss gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 KV M-V vor.
Aus Transparenz erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan der Gesellschaft.
Der Beschluss des Aufsichtsrates der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen zum Wirtschaftsplan erfolgte am 24.11.2020.
Finanzielle Auswirkungen:
| Ja |
| Nein |
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1. Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)
€ | 2. Jährliche Folgekosten/ -lasten
€ | 3. Finanzierung/ Eigenanteil (i.d.R.=Kreditbedarf)
€ | 4. Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € | ||||
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit: HH-Jahr: Sachkonto: | Veranschlagung im Finanzhaushalt mit: HH-Jahr: Finanzkonto: |
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| Keine Veranschlagung | |||
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,5 MB
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