Beschlussvorlage - 2021/SVS/0172
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Ausstattung von Gremienmitgliedern mit Technik für Sitzungsunterlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Admin Admin
- Einreicher:
- Hauptamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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19.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Ausstattung der Stadtvertreter und Ausschussmitglieder sind verschiedene Varianten denkbar; hier soll zunächst eine Grundsatzentscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen werden, bevor weitere Überlegungen angestellt werden können.
1.Den Gremienmitgliedern werden Endgeräte zur Verfügung gestellt. Der Anspruch darauf würde in die Hauptsatzung aufgenommen, analog zu den Sitzungsgeldern. Angedacht wäre ein Tablet der Mittelklasse, etwa ein iPad (ca. 350,- €) evtl. mit Zubehör, z.B. einer Hülle.
2.Durch die Stadt könnte den Gremienmitgliedern ein Betrag ausgezahlt werden, von dem sich die Gremienmitglieder selbst ein Endgerät beschaffen. Hierbei wird vorgeschlagen, den Gesamtbetrag in jährlichen Teilbeträgen auszuzahlen, da so auch das Ausscheiden und Hinzutreten von Gremienmitgliedern besser berücksichtigt werden kann. Die Vorüberlegungen gehen dahin, einen jährlichen Betrag von 80,- € anzusetzen.
Die Software für den Sitzungsdienst ist plattformunabhängig nutzbar und kann sowohl von Windows, Android als auch iOS bzw. iPadOS - Plattformen bedient werden.
Vorteil der ersten Variante ist, dass einheitliche Geräte für alle Gremienmitglieder beschafft werden könnten. Für die Beschaffung der Geräte muss ein Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Bei der zweiten Variante ist von Vorteil, dass auch bereits vorhandene, private Geräte weiter genutzt werden könnten und die Gremienmitglieder entsprechend ihrer Benutzererfahrung Geräte nutzen und beschaffen können. Außerdem kann auch das Ausscheiden und Hinzutreten von Gremienmitgliedern besser Rechnung getragen werden, wenn die Auszahlung jährlich erfolgt.
Die finanziellen Auswirkungen werden ggf. bei der Beschlussfassung zur Änderung der Hauptsatzung aufgeführt, da hier zunächst nur eine Richtungsentscheidung getroffen werden soll.
Finanzielle Auswirkungen:
| Ja |
| Nein |
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1. Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)
€ | 2. Jährliche Folgekosten/ -lasten
€ | 3. Finanzierung/ Eigenanteil (i.d.R.=Kreditbedarf)
€ | 4. Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € | ||||
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit: HH-Jahr: Sachkonto: | Veranschlagung im Finanzhaushalt mit: HH-Jahr: Finanzkonto: |
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| Keine Veranschlagung | |||
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