Beschlussvorlage - 2021/SVS/219

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung Stavenhagen

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für das Bahnhofsgebäude vorbereitende Untersuchungen für eine anschließende Sanierung einzuleiten

 

oder

 

2. Verkauf der Liegenschaft Flst. 91/16 Flur 5 in der Gemarkung Stavenhagen, Grundstück Bahnhof, auf Basis eines Gutachtens im Bieterverfahren (wenn hierdurch die Förderung aus den Jahren 2016 bis 2019 für die Bestandssicherung nicht zurück zu zahlen ist).

 

  

 

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Sachverhalt

 

Das Bahnhofsgebäude in Stavenhagen steht unter Denkmalschutz und ist ein bedeutendes Zeugnis aus der Zeit des industriellen Aufschwungs Ende des Neunzehnten Jahrhunderts. Zusammen mit dem Bau der Bahnstrecken (Demminer Kleinbahn (West) und Hauptstrecke Schwerin- Neubrandenburg- Stettin) wurde das Bahnhofsgebäude errichtet. 

Mit dem Anschluss an das Schienennetz begann für die Stadt eine weitreichende wirtschaftliche Entwicklung. So wurde die Stadt in Richtung Bahnhof u.a. durch den Bau der Zuckerfabrik und einer größeren Kläranlage erweitert.  

Heute liegt der Bahnhof in einem gewerblich/ industriell geprägtem Umfeld. Das Gebäude aber wurde über viele Jahrzehnte von den Voreigentümern baulich nicht unterhalten.

Im Jahr 2013 konnte die Reuterstadt das Bahnhofsgebäude (mit Grundstück) erwerben, musste dann aber feststellen, dass die Bauschäden noch erheblicher als zunächst äußerlich sichtbar waren. So galt es das wertvolle Gebäude zunächst im Bestand zu sichern. Dazu waren umfangreiche Arbeiten im Bereich aller Dächer notwendig. Schwerpunktmäßig musste auch der Hausschwamm und seine Folgen bekämpft werden. Dieser hatte sich in großen Arealen des Dachstuhls und auch bereits in den Zwischendecken der Anbauten eingenistet (sh. Anlage Fotos). Hierfür wurden rund 400.000 € Eigenmittel und 400.000 € Fördermittel eingesetzt.  

Durch diese Maßnahmen konnte das historische Gebäude vor dem Verfall gerettet werden, da die Standsicherheit des Dachtragwerkes in Teilen (insbesondere bei den Anbauten und dem Perron) nicht mehr gegeben war und durch eindringendes Wasser weitere Schäden drohten.

Die Nachnutzung des Bahnhofgebäudes ist aber nur mit Einschränkungen möglich.

Eine Wohnnutzung, aber auch die Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten wie Hotel oder Pension sind baurechtlich nicht zulässig.

Möglich sind aber u.a. Geschäfte, Büro/ Räume für freie Berufe/ Verwaltung, Gaststätte/ Erlebnisgastronomie mit Außenbereich, Fahrradverleih und/ oder eine Taxistation- Fahrdienstzentrale.

Ausnahmsweise zulässig wäre baurechtlich auch eine Nutzung für kulturelle Zwecke (z.B. Galerie), oder Nutzungen für kirchliche Zwecke, sowie Nutzung für soziale Zwecke und (eingeschränkt), oder auch Vergnügungsstätten (Spielothek bis max. 120 m² Nutzfläche).

 

Flächen:

Erdgeschoss

  1. Fläche ca. 162,5 m² (rechte Seite: Zugang über die ehemalige Wartehalle und rückwärtig- Barrierefrei)
  2. Fläche ca. 103,2 m² (linke Seite: Zugang rückwärtig- Barrierefrei)
  3. Gaststätte 136,9 m² und
  4. 137 m² überdachte Außenfläche unter dem restaurierten Perron (Zugang über die ehemalige Wartehalle und rückwärtig- Barrierefrei)   

1. Obergeschoss (Zugang über beide Treppenhäuser möglich- derzeit nicht barrierefrei)

verschieden große Räumen und ein Versammlungs-/ Schulungsraum mit 47 m²

Insgesamt stehen im 1. Obergeschoss ca. 400 m² zur Verfügung.

Zur Vermeidung der erneuten Bildung von Hausschwamm darf der Dachboden nicht ausgebaut werden.

Außer im Bereich der Gaststätte fehlen im ganzen Gebäude sämtliche Sanitäreinrichtungen, Elektro, Telekom um Heizung. Auch müssen alle Wände, Decken, Türen und Fenster in Abstimmung mit der Denkmalpflege ersetzt bzw. aufgearbeitet werden. Das Obergeschoss muss dann auch behindertengerecht ertüchtigt werden.

 

Kosten und Zeitrahmen:

Eine komplette Sanierung und Wiedernutzbarmachung des historischen Bahnhofgebäudes stellt eine freiwillige Leistung dar. Nach einer ersten groben Kostenermittlung aus dem Jahr 2019 ist von Baukosten in Höhe von mindestens 3 Mio € auszugehen. Über die Höhe möglicher Mieteinnahmen kann gegenwärtig keine Aussage getroffen werden.

Zeitlicher Ablauf:

2021-           Grundsatzbeschluss und Beauftragung einer vorbereitenden Studie

2022- 2023- Vorlage der Studie und Beschluss der Stadtvertretung, EU weite

                     Ausschreibung der Planungsleistung und Vergabe der Planung,

                     Projekterarbeitung, Fördermittelbeantragung, baufachliche Prüfung, Bauantrag,

                     Bauausschreibungen, Vergaben

2024-2026 - Ausbau des historischen Bahnhofgebäudes und des Umfeldes

 

Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen der Stadtentwicklung

Die Reuterstadt Stavenhagen strebt an die Entwicklung des Tourismus in den Vordergrund zu rücken, um zukünftig ein weiteres stabiles Standbein für die Stadt zu haben. 

Perspektivisch kann des Bahnhofsgebäude als „Schnittstelle“ für die Tourismusentwicklung dienen. Hier können neben der Gaststätte auch eine Stadtinformation und ein Fahrradverleih untergebracht werden. Für Räume im 1. Obergeschoss hat eine Hotel- und Wirtschaftsschule ihr Interesse bekundet. Es gibt also trotz der Lage des Objektes in einem gewerblich-/ industriell geprägtem Umfeld gute Entwicklungsmöglichkeiten.

 

Mögliche Förderung eines Um- und Ausbaus des historischen Bahnhofgebäudes

Es bestehen verschiedene Fördertöpfe und Instrumente u.a. über einen Einzelantrag aus dem Bereich Städtebauförderung, EU-Fonds für regionale Entwicklung oder über Tourismus/ Wirtschaft MV.

 

Verhandlungen über Fördermittel und konkrete Anträge setzen aber ein Projekt (Leistungsphase III- Entwurfsplanung) einschließlich einer Kostenschätzung nach DIN voraus. Aufgrund der zu erwartenden Baukosten ist eine EU weite Ausschreibung unumgänglich.

In Vorbereitung eines so anspruchsvollen Projektes müsste vorgeschaltet in einer ersten Studie der Gebäudebestand genauestens aufgemessen werden. Auch müssen möglichst genaue Abstimmungen mit der Denkmalspflege erfolgen, was genau an Bauteilen in welchem Umfang und voraussichtlich in welcher Art und Weise erhalten werden muss. Dazu muss auch ein Konzept zur Raumaufteilung (Bildung von Nutzungseinheiten) erstellt werden.

 

Da die Beantragung von Fördermitteln erst nach Vorlage der Studie (2022 /2023) erfolgen kann, bestehen Unwägbarkeiten hinsichtlich der Entwicklung der Baukosten und der dann noch zur Verfügung stehenden Förderprogramme (Bund und Land M-V).

 

Weiterhin muss der voraussichtlich hohe Eigenanteil der Stadt Stavenhagen zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2023 bis 2026 bedacht werden.

Auch ist nicht vorauszusehen, ob nach Abschluss der Sanierung eine kostendeckende Vermietung der Räumlichkeiten erfolgen kann.

 

In den Bescheiden zur Förderung, die für die Bestandssicherung ausgegebe wurde, ist die Regelung enthalten, dass im Falle eines Verkaufes (innerhalb einer Bindefrist von 12 Jahren) die Fördermittel zurückgefordert werden können. Falls die Stadtvertretung sich für einen Verkauf der Liegenschaft entscheidet, ist vorher abzuklären, ob die Fördermittel zurück zu zahlen wären.

 

Es ist deshalb zu entscheiden:

 

Variante 1:

Der Bürgermeister wird beauftragt, für das Bahnhofsgebäude vorbereitende Untersuchungen für eine anschließende Sanierung einzuleiten

 

oder

 

Variante 2:

Verkauf der Liegenschaft Flst. 91/16 Flur 5 in der Gemarkung Stavenhagen, Grundstück Bahnhof, auf Basis eines Gutachtens im Bieterverfahren 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

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Anlagen

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