Beschlussvorlage - 2022/GVRo/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den anliegenden Wirtschaftsplan der

 

                                       Landwerke Rosenow GmbH

 

für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022.

 

Anlage: Wirtschaftsplan 2022 der Landwerke Rosenow GmbH

 

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Sachverhalt

Gemäß § 1 Satz 1 Ziffer 7 und 8 GemHVO-Doppik M-V sind die Wirtschaftspläne der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, als Anlage dem Haushalt beizufügen.

 

Da die Gemeinde Rosenow zu 51 % an der Landwerke Rosenow GmbH beteiligt ist, liegt somit ein maßgeblicher Einfluss gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 KV M-V vor.

Aus Transparenz erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung in der Gemeindevertretung.

 

Der Beschluss des Aufsichtsrates der Landwerke Rosenow GmbH zum Wirtschaftsplan 2022   wurde in der Sitzung am 31.01.2022 einstimmig gefasst.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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