Beschlussvorlage - 2022/SVS/285

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Entgeltordnung für das Waldbad der Reuterstadt Stavenhagen.

 

Die Entgeltordnung tritt zum 01.05.2022 in Kraft.

 

Anlage: Entgeltordnung für das Waldbad der Reuterstadt Stavenhagen

 

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Sachverhalt

 

Die Entgeltordnung für das Waldbad der Reuterstadt Stavenhagen wurde durch die Stadtvertretung am 23.04.2015 (DS 2015/029) beschlossen.

Ab diesem Zeitpunkt wurden keine Entgeltanpassungen vorgenommen.

Auf Grund der aktuellen Haushaltssituation und in Anbetracht der bisherigen Kostenentwicklung für die Betreibung und Unterhaltung des Waldbades sowie die zum 01.01.2020 vollzogene Übernahme des Personals von der Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH, ist eine Kalkulation der Entgelte dringend erforderlich.

Das Waldbad wurde in den Jahren 2018 bis 2021 durchschnittlich von 41.613 Besuchern genutzt. Diese Anzahl wurde auch bei der Kalkulation zugrunde gelegt.

Eine Änderung der Angebote (Eintritt, Familienkarte, Saisonkarte usw.) wurde nicht vorgenommen.

Für Nutzer des Stavenhagen-Passes wird eine Ermäßigung auf die Hälfte der vollen Entgelte angeboten.

 

Weiter Ermäßigungen bzw. unentgeltliche Nutzung sind in der Entgeltordnung enthalten.

Mit Beginn der neuen Saison soll die Entgeltordnung zum 01.05.2022 in Kraft treten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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