Beschlussvorlage - 2022/SVS/324

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt den Abschluss des anliegenden Kooperations- und Dienstleistungsvertrages mit dem Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V. aus Röbel/Müritz. Die Kosten werden im Haushalt 2023 eingeplant.

 

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Sachverhalt

Die Mecklenburgische Seenplatte ist eine Modellregion im Rahmen des Umsetzungsprozesses der Landestourismuskonzeption M-V. Durch eine interkommunale Zusammenarbeit sollen einzelne Schlüsselmaßnahmen aus der Landestourismuskonzeption auf den Weg gebracht werden, wie z. B. die Prädikatisierung von Tourismusorten bzw. Tourismusregionen, die gegenseitige Anerkennung von Kurkarten, deren Aufwertung und Weiterentwicklung, die Einführung von digitalen Gästekarten und Gästeführern. Dieses gemeinsame Projekt soll eine Einheitlichkeit in der Modellregion schaffen, die eine Verknüpfung der einzelnen Akteure gewährleistet. Die Umsetzung durch den Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V. (TVMSE) führt zu einer Entlastung der einzelnen Akteure und gewährleistet Preisvorteile.   

Gefördert wird dieses Vorhaben über das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V aus Mitteln des REACT-EU Fonds. Der TVMSE hat auf Basis gemeinsamer Absichtserklärungen aus dem Jahr 2020 (Letter of Intent) und einer gemeinsamen Antragstellung vom 28.01.2021 Fördermittel für die beabsichtigten Maßnahmen beantragt. Zum Förderzweck gehören die Anschaffung der Technik für die Tourismusorte und die Anschaffung des digitalen Reiseführers (PWA) für die Mecklenburgische Seenplatte. Im November 2022 muss eine Konkretisierung des Antrages auf Grundlage der abgeschlossenen Kooperations- und Dienstleistungsverträge erfolgen. Die Reuterstadt Stavenhagen ist bereits anerkannter Tourismusort. Aktuell wird eine Satzung für die Erhebung einer Tourismusabgabe vorbereitet. Die Umsetzung des Förderprojektes schafft u.a. die technischen Voraussetzungen für die Erhebung der Abgabe.

Die vorläufigen Kosten wurden im Rahmen einer Markterkundung ermittelt und dienen als Richtwert. Nach Vorlage des Fördermittelbescheides kann das Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden. Das Ergebnis kann von der Markterkundung abweichen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

  4.300 (voraussichtlich) / 2023

2.
hrliche Folgekosten/ -lasten

 

 

€ 5.250 (voraussichtlich)

/ 2023 oder 2024 mit Start Kurabgabe

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

  X

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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