Beschlussvorlage - 2022/SVS/332

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses 2021/SVS/259 vom 16.12.2021 mit folgendem Wortlaut:

 

„Die Stadtvertretung beschließt die Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von

                            800.000,00 EURO

                     (achthunderttausend 00/00 EURO)

 

 

Produktsachkonto 36100.0130000 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.

                                                        Investitionszuschuss

als Kofinanzierungsanteil der Stadt Stavenhagen für die Sanierung der Kindertagesstätte „Grünschnabel“ (Träger AWO- Cura gGmbH Stavenhagen) gem. Richtlinie zur Förderung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFDRL M-V).

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt in Höhe von 600.000,00 EURO

über eine Zuweisung des Landes M-V gem. Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungshilfen (KofiRL M-V)

Produktsachkonto 36100.23316201 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.

                                                          Kofinanzierungsprogramm M-V

und in Höhe von

200.000,00 EURO aus liquiden Mitteln der Stadt Stavenhagen.

 

Die Leistung der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 800.000,00 EURO erfolgt nur bei Bewilligung der beantragten Kofinanzierungshilfe.

 

Eine dingliche Sicherung des Eigenanteils der Stadt Stavenhagen über die Dauer der Zweckbindung der bewilligten Fördermittel erfolgt über eine Eintragung in das Grundbuch der Eigentümerin bzw. durch selbstschuldnerische Bürgschaft.“

 

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Sachverhalt

 

Die Reuterstadt Stavenhagen stellte mit Datum vom 21.03.2022 einen Antrag auf Bewilligung einer Kofinanzierungshilfe. Dieser Antrag wurde zur Prüfung und Stellungnahme an die untere Rechtsaufsichtsbehörde, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, geschickt.

Mit dem Schreiben vom 06.04.2022 erhielten wir von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde die Mitteilung, dass derzeit Antragstellungen und folglich auch Zuwendungsgewährungen bzgl. der Kofinanzierungshilfen nicht möglich sind (Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V). Aus diesem Grund hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde die Weiterleitung und Erarbeitung einer Stellungnahme abgelehnt, da der zeitliche Aufwand nicht gerechtfertigt wäre.

 

Auf Grund dieser Situation ist der Beschluss der Stadtvertretung vom 16.12.2021 aufzuheben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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