Beschlussvorlage - 2022/GVMö/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölln beschließt die anliegende Satzung der Gemeinde Mölln über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2023

 

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Sachverhalt

Im Haushaltssicherungskonzept sind Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich erreicht und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden soll. Als Orientierungshilfe werden in diesem Zusammenhang vom Ministerium für Inneres und Sport M-V immer wieder Konsolidierungsbereiche genannt, aus denen Maßnahmen zur Erhöhung der Erträge/Einzahlungen und Maßnahmen zur Senkung der Aufwendungen/Auszahlungen abzuleiten sind.

 

Um Hilfen nach § 27 FAG M-V zum Erreichen des Haushaltsausgleichs zu erhalten, müssen die Hebesätze der Realsteuern im Haushaltsjahr 2023 so hoch angesetzt werden, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz nach § 27 Abs. 4 Satz 4 FAG M-V liegen.

 

von… bis uner … Einwohnern

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

unter 1000

Gewogener Durchschnitt-hebesatz 2021

+20 Hebesatz-punkte

Gewogener Durchschnitt-hebesatz 2021

+20 Hebesatz-punkte

Gewogener Durchschnitt-hebesatz 2021

+20 Hebesatz-punkte

 

 

 

 

 

 

 

 

330

350

388

408

350

370

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Gemeinde Mölln ist angehalten, sämtliche Einzahlungs-/ Ertragsquellen zu akquirieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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