Beschlussvorlage - 2022/GVMö/089
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Mölln über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Katrin Stegemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Mölln
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Entscheidung
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24.11.2022
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Sachverhalt
Im Haushaltssicherungskonzept sind Maßnahmen darzustellen, durch die der Haushaltsausgleich erreicht und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden soll. Als Orientierungshilfe werden in diesem Zusammenhang vom Ministerium für Inneres und Sport M-V immer wieder Konsolidierungsbereiche genannt, aus denen Maßnahmen zur Erhöhung der Erträge/Einzahlungen und Maßnahmen zur Senkung der Aufwendungen/Auszahlungen abzuleiten sind.
Um Hilfen nach § 27 FAG M-V zum Erreichen des Haushaltsausgleichs zu erhalten, müssen die Hebesätze der Realsteuern im Haushaltsjahr 2023 so hoch angesetzt werden, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz nach § 27 Abs. 4 Satz 4 FAG M-V liegen.
von… bis uner … Einwohnern |
Grundsteuer A |
Grundsteuer B |
Gewerbesteuer |
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unter 1000 |
Gewogener Durchschnitt-hebesatz 2021 |
+20 Hebesatz-punkte |
Gewogener Durchschnitt-hebesatz 2021 |
+20 Hebesatz-punkte |
Gewogener Durchschnitt-hebesatz 2021 |
+20 Hebesatz-punkte |
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330 |
350 |
388 |
408 |
350 |
370 |
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Die Gemeinde Mölln ist angehalten, sämtliche Einzahlungs-/ Ertragsquellen zu akquirieren.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113,7 kB
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