Beschlussvorlage - 2022/SVS/341

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende

 

  1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von öffentlichen Märkten und Erhebung von Gebühren in der Reuterstadt Stavenhagen.

 

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Sachverhalt

Mit den Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (UstG) wurde neben der Neuregelung in

§ 2b UstG und durch die Streichung von § 2 Abs. 3 UstG die Kopplung an die Körperschaft aufgehoben. Juristische Personen des öffentlichen Rechts (JPdöR) sollen damit marktrelevante, privatrechtliche Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Markteilnehmer.

Im Zuge dieser Änderung des UstG wurde die seit 1995 geltende Satzung geändert. Die Änderung bezieht sich nur auf:

*die Umrechnung der Gebühren von DM in EURO

*die Formulierung, dass diese Gebühren die gesetzlich geltende Mehrwertsteuer beinhalten.

Eine Neukalkulation der Gebühren wurde in diesem Zusammenhang nicht vorgenommen.

Seit Anfang der 90-er Jahre wird der Markt (Wochenmarkt) als Betrieb gewerblicher Art haushaltsrechtlich geführt und steuerlich behandelt. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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