Beschlussvorlage - 2022/GVJü/110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Jürgenstorf.

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung ist in einigen Punkten verständlicher formuliert worden. Außerdem sind die auf den Hauptausschuss übertragenen Aufgaben deutlich gekürzt worden, um die Anzahl der im Jahr notwendigen Sitzungen zu reduzieren. In diesem Zuge erhält der Bürgermeister bei Vergaben nach UVgo und VOB eine deutlich erhöhte Wertgrenze von bis zu 4.999,99 €.

Die Kommunalaufsicht hat nach einer Vorprüfung Hinweise gegeben, die bereits eingearbeitet worden sind.

Die Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister und evtl. den Stellvertretern sind zu ergänzen. Bei einer Einwohnerzahl von 976 (Stichtag 30.06.2022) kann der Bürgermeister gem. der Entschädigungsverordnung MV eine Entschädigung bis max. 1.000 € erhalten. Die Entschädigungen der Stellvertreter richten sich prozentual nach der Entschädigung des Bürgermeisters. Der erste Stellv. kann bis max. 20 % und der zweite Stellv. bis max 10 % eine Entschädigung erhalten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
hrliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

€ 15.600 jährl.

bei Anpassung der Aufwandsentschädigung Bgm. + 1. u. 2. Stellv. wäre dies max. mögl.

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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