Beschlussvorlage - 2022/GVJü/111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Jürgenstorf für das Haushaltsjahr 2022.

 

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Sachverhalt

Der 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2022 wurde auf Grundlage eines Beschlusses der Gemeindevertretung vom 05.10.2022 (2022GVJü/096), einer Kapitalerhöhung in Höhe von 81.900.00 EUR, als Einzahlung in das Eigenkapital der Wärmeversorgung Jürgenstorf GmbH erarbeitet.

Im Vergleich zur Haushaltssatzung 2022 erhöht sich mit dem 1. Nachtrag das Defizit im Ergebnishaushalt um 81.900 EUR auf 562.500 EUR.

Im Finanzhaushalt beträgt der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen mit dem 1. Nachtrag -463.100 EUR (eine Verschlechterung um 81.900 EUR).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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