Beschlussvorlage - 2022/GVRo/125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe in der

Gemeinde Rosenow.

 

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Sachverhalt

Mit den Änderungen des Umsatzsteuergesetzes (UStG) wurde neben der Neuregelung in

§ 2b UstG die Streichung von § 2 Abs. 3 UstG die Kopplung an die Körperschaft aufgehoben.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (JPdöR) sollen damit marktrelevante, privatrechtliche Leistungen nach den gleichen Grundsätzen erbringen wie andere Marktteilnehmer.

Im Zuge dieser Änderung des UstG wird die seit dem 3.11.2004 geltende Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe in der Gemeinde Rosenow geändert.

 

Die Änderung umfasst im § 5 die Ziffern 1 und 4. Beide dort genannten Gebühren sind ab dem 01.01.2023 zuzüglich geltender Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % zu berechnen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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