Beschlussvorlage - 2023/GVBre/064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung  Bredenfelde beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung der Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages an den Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ Neukalen ab 2023.

 

2. Die Gemeindevertretung   Bredenfelde  beschließt die anliegende 3. Änderungssatzung der Gemeinde Bredenfelde  über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages an den Wasser- und  Bodenverband „Obere Peene“ Neukalen.

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Sachverhalt

In der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „ Obere Peene“ Neukalen am 07.12.2022 wurde die Erhöhung des Hebesatzes je Beitragseinheit (BE) von 11,00 Euro auf 12,50 Euro ab dem Jahr 2023 beschlossen.

Begründet wurde die Erhöhung mit den gestiegenen Material- und Betriebsmittelpreisen. Die enormen Kostensteigerungen können nicht mehr durch die Rücklagen des Verbandes abgedeckt werden.

 

Durch die Erhöhung des Hebesatzes muss die Gebühr zur Deckung des Verbandsbeitrages an den Wasser- und Bodenverband neu kalkuliert werden, da sonst eine Deckung der Kosten nicht mehr gewährleistet ist und die Gemeinden die Mehrkosten aus dem Haushalt zu tragen haben.

 

Für die Gebührenpflichtigen der Gemeinde Bredenfelde ergeben sich  folgende Änderungen:

 

                          2022

                        2023

WBV „ Obere Peene“

 

je BE                   11,46 €

 

je BE                   12,84 €

 

Grundgebühr       9,00 €

 

Mindestgebühr     12,84 €

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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