Beschlussvorlage - 2023/GVRo/141

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungs-

gesetz M-V - BrSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V S 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402), § 12 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V wurde Kamerad Sebastian Woyda zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Aufgrund der Bewerbung für die Funktion des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Rosenow, tritt der Kamerad Sebastian Woyda von seiner Funktion als stellvertretender Wehrführer zum 04.09.2021 zurück.

 

Da die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis funktionsgebunden ist, ist Kamerad Sebastian Woyda mit Wirkung vom 04.09.2021 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellvertretender Wehrführer zu entlassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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