Beschlussvorlage - 2023/GVRo/142

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungs-

gesetz M-V - BrSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V S 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402), § 12 Abs. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V wurde Kamerad Klaus-Peter Laatz zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Die 6-jährige Amtszeit des Kameraden Klaus-Peter Laatz als Wehrführer endete mit der Neuwahl am 04.09.2021.

 

Da die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis funktionsgebunden ist, ist Kamerad Klaus-Peter Laatz mit Wirkung vom 04.09.2021 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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