Beschlussvorlage - 2023/GVRo/144

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rosenow gibt zur Wahl des stellvertretenden Wehrführers dem Kameraden Franz Fuhrmann die Zustimmung.

 

2. Kamerad Franz Fuhrmann wird mit Wirkung vom 04.09.2021 zum Ehrenbeamten der Gemeinde Rosenow ernannt.

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungs-

gesetz M-V - BrSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBl. M-V S 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V S. 400, 402),§ 12 Abs. 1 wählten die aktiven Mitglieder der Feuerwehr am 04.09.2021 Kamerad Franz Fuhrmann zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Rosenow.

 

Kamerad Franz Fuhrmann wurde einstimmig zum stellvertretenden Wehrführer gewählt.

 

Gemäß § 12 Absatz 1 des oben genannten Gesetzes, bedarf die Wahl des stellvertretenden Wehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Nach Zustimmung werden die Gewählten zum Ehrenbeamten ernannt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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