Beschlussvorlage - 2023/GVRo/150

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rosenow beschließt die Anerkennung der privaten Kraftfahrzeuge des Bürgermeisters für dienstliche Zwecke. Die Anerkennung gilt auch für rückwirkende Zeiten.

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Sachverhalt

Für Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen, für die eine Anerkennung der vorgesetzten Behörde vorliegt, wird abweichend des § 5 Abs. 1 LRKG M-V eine Wegstreckenentschädigung von 35 Cent je Kilometer gewährt.

 

Die dienstlich gefahrenen Kilometer sind ab dem 01.06.2023 in einem Fahrtenbuch nachzuweisen. Das Fahrtenbuch ist für die Abrechnung der dienstlich gefahrenen Kilometer quartalsweise im Personalservice des Amtes Stavenhagen vorzulegen.

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Die Wegstreckenentschädigung in Höhe von 35 Cent je Kilometer wird bereits gewährt. Mit dem Beschluss soll nunmehr die schriftliche Anerkennung der Privatfahrzeuge für dienstliche Zwecke durch das Amt Stavenhagen erfolgen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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