Beschlussvorlage - 2023/GVRo/150
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung der Privatfahrzeuge für dienstliche Zwecke
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Birgit Lange
- Einreicher:
- Marco Schilke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rosenow
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Entscheidung
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05.06.2023
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Sachverhalt
Für Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen, für die eine Anerkennung der vorgesetzten Behörde vorliegt, wird abweichend des § 5 Abs. 1 LRKG M-V eine Wegstreckenentschädigung von 35 Cent je Kilometer gewährt.
Die dienstlich gefahrenen Kilometer sind ab dem 01.06.2023 in einem Fahrtenbuch nachzuweisen. Das Fahrtenbuch ist für die Abrechnung der dienstlich gefahrenen Kilometer quartalsweise im Personalservice des Amtes Stavenhagen vorzulegen.
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Die Wegstreckenentschädigung in Höhe von 35 Cent je Kilometer wird bereits gewährt. Mit dem Beschluss soll nunmehr die schriftliche Anerkennung der Privatfahrzeuge für dienstliche Zwecke durch das Amt Stavenhagen erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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