Beschlussvorlage - 2023/GVMö/102
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderungssatzung der Gemeinde Mölln über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände "Obere Peene"Neukalen und "Obere Havel/Obere Tollense" Neubrandenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Annegret Bünger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Mölln
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Entscheidung
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22.06.2023
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung Mölln beschließt die vorliegende Kalkulation zur Erhebung der Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ Neukalen und „Obere Havel/Obere Tollense „Neubrandenburg ab 2023.
2. Die Gemeindevertretung Mölln beschließt die anliegende 4. Änderungssatzung der Gemeinde Mölln über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ Neukalen und „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg.
Sachverhalt
Aufgrund der Aufhebung des Beschlusses 2023/GVMö/101 muss ein neuer Beschluss mit der angepassten Kalkulation gefasst werden.
In der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „ Obere Peene“ Neukalen am 07.12.2022 wurde die Erhöhung des Hebesatzes je Beitragseinheit (BE) von 11,00 Euro auf 12,50 Euro ab dem Jahr 2023 beschlossen.
Der Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg hat in der Verbandsversammlung am 15.03.2023 ebenfalls eine Erhöhung des Beitrages ab 2023 beschlossen. Die Veränderung des Beitrages wird dann gemäß Beitragssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ Neubrandenburg über die Erhöhung der Sicherheitszulage erfolgen. Für die Kostendeckung ist eine Höhe von 30 % auf den Beitrag 2022 kalkuliert worden.
Beide Wasser- und Bodenverbände begründeten die Erhöhung mit den gestiegenen Material- und Betriebsmittelpreisen. Die enormen Kostensteigerungen können nicht mehr durch die Rücklagen der Verbände abgedeckt werden.
Für die Gebührenpflichtigen der Gemeinde Mölln ergeben sich folgende Änderungen:
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2022 |
2023 |
WBV „ Obere Peene“
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je BE 11,58 €
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je BE 12,77 € |
Grundgebühr 9,00 € |
Mindestgebühr 12,77 € |
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WBV „Obere Havel/ Obere Tollense“ |
je ha 19,09 € |
je ha 20,88 € |
Grundgebühr 9,00 €
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Mindestgebühr 10,40 € |
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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444,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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426,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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103 kB
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