Beschlussvorlage - 2023/GVMö/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Mölln beschließt die Annahme einer Spende für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von

 

200,00 €

(zweihundert 00/00 EURO)

 

von Landleben – Ambulanter Pflegedienst

 Groß Helle

 Dorfstraße 25b

 17091 Mölln

 

für die Kita am Storchennest gem. § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M/V.

 

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Sachverhalt

Der Gemeinde Mölln wurde im Jahr 2022 für die Kita am Storchennest 200,00 € gespendet.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M/V muss die Gemeinde der Annahme zustimmen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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