Beschlussvorlage - 2023/GVRo/160

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung der Landwerke Rosenow GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Es besteht seit 25.11.2015 eine Vereinbarung zur Rückzahlung der Vorfinanzierung von Rechnungen für die Landwerke Rosenow GmbH durch die Gemeinde Rosenow.

Die Rückzahlungssumme betrug ursprünglich 146.590,56 EURO.

Aktuell beträgt der Forderungsbetrag der Gemeinde Rosenow noch 80.423,52 EURO.

Die Gemeinde Rosenow verzichtet auf die Rückzahlung des Betrages und belässt diesen in der Landwerke Rosenow GmbH unter der Maßgabe, diesen Betrag als Einzahlung der Gemeinde Rosenow in das Eigenkapital (hier nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 als Einzahlung in die Kapitalrücklage) umzuwandeln.

Der Betrag in Höhe von 80.423,52 EURO wird nur der Gemeinde Rosenow zugerechnet.“

 

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Sachverhalt

In der Beschlussvorlage 2023/GVRo/158 und den beiden gefassten Beschlüssen wurden die Voraussetzungen für diesen Beschluss des Gesellschafters geschaffen.

In Übereinstimmung mit dem weiteren Gesellschafter der Landwerke Rosenow GmbH, der Wärmeversorgung Stavenhagen GmbH, wird diese Einzahlung in das Eigenkapital der Landwerke Rosenow GmbH vorgenommen. 

 

Die Gemeindevertretung ist für diese Beschlussfassung zur Ermächtigung des Bürgermeisters den o. g. Beschluss zu fassen nach § 22 Abs. 2 KV M-V (wichtige Angelegenheit der Gemeinde) zuständig.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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