Beschlussvorlage - 2023/GVRo/162
Grunddaten
- Betreff:
-
Interessenbekundungsverfahren zur Beantragung der Bundesförderung für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Janina Fibelkorn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Rosenow
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Entscheidung
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29.07.2023
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Sachverhalt
Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2023 Programmmittel in Höhe von 400 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Ein-richtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Es sind Jahresraten bis 2028 vorgesehen, um eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder über-regionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel zu ermöglichen. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Damit unterstützt der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungs-staus bei diesen Einrichtungen, insbesondere bei Schwimmhallen und Sportstätten. Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen ferner vorbildhaft hinsichtlich ihrer Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein. Die Kostenschätzung für den 2. Bauabschnitt belaufen sich auf 689.265,32 €. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf 25 Prozent reduzieren. Rosenow befindet sich nicht im HSK somit wären es hier 310.169,39 €. Die Gemeinde hätte hier einen Eigenanteil von 379.095,93 €. Es bestehen keine weiteren Fördermöglichkeiten. Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Finanzielle Auswirkungen:
X |
Ja |
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Nein |
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1. 689.265,32 € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:2025 |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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296,3 kB
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