Beschlussvorlage - 2023/GVMö/112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölln beschließt die beiliegende Hauptsatzung.

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Sachverhalt

Eine Neufassung der Hauptsatzung erfolgt auf Wunsch des Bürgermeisters.

 

Die Hauptsatzung wurde entsprechend der aktuellen Hinweise des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern angepasst. Außerdem wurden die Aufgaben des Hauptausschusses reduziert. Der Hauptausschuss nimmt nunmehr die Aufgaben des Finanzausschusses wahr.

 

Im Zuge der Neufassung sollen auch die Wertgrenzen bei Vergaben nach UVgo und VOB auf 5.000 Euro erhöht werden. Die Verpflichtungserklärungen sollen ebenfalls entsprechend angepasst werden.

 

Eine Erhöhung der Entschädigungen erfolgt hingegen nicht.

 

Hinweise zu den Wertgrenzen:

Die jeweiligen Höhen der Wertgrenzen obliegen der Gemeindevertretung. Die Höhen sollen den örtlichen Verhältnissen und insbesondere dem Haushaltsvolumen angepasst sein. Die Wertgrenzen sollen nach den Erfahrungen und Entwicklungen von Zeit zu Zeit kontrolliert und ggfs. angepasst werden.

 

Durch die höheren Wertgrenzen ist der Bürgermeister nicht von den geltenden Beschaffungs- und Vergaberichtlinien befreit.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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