Beschlussvorlage - 2023/SVS/369/01
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Berit Neumann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.08.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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14.09.2023
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Sachverhalt
Die Haushaltssatzung der Reuterstadt Stavenhagen für das Haushaltsjahr 2023 wurde am 27.04.2023 durch die Stadtvertretung beschlossen und anschließend der Kommunalaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur Genehmigung vorgelegt.
Mit dem Schreiben vom 29.06.2023 erteilte die Kommunalaufsicht die Genehmigung eines Teilbetrages der festgesetzten Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 6.853.757 EUR.
Weiterhin wurde angeordnet, dass die Reuterstadt nach den für die vorläufige Haushaltsführung geltenden Maßgaben verfährt und der Bürgermeister hatte unmittelbar nach Erhalt des Schreibens haushaltswirtschaftliche Sperren zu verfügen.
Mit dem Schreiben vom 11.07.2023 wurden die Stadtvertreter*innen und auch die Kommunalaufsicht informiert, dass der Anordnung Folge geleistet wurde und in Höhe von 653.634 EUR haushaltswirtschaftliche Sperren verfügt wurden.
Umgehend wurde mit der Erstellung des 1. Nachtragshaushaltsplanes begonnen. Diese erfolgte auf Basis der Zuarbeiten der Ämter der Stadtverwaltung.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 zeigt im Ergebnishaushalt ein Ergebnis nach Veränderung der Rücklagen in Höhe von – 7.265.400 EUR (vor Veränderung der Rücklagen - 9.836.300 EUR) auf. Somit tritt, bedingt durch Mehreinnahmen an Gewerbesteuer eine geringfügige Reduzierung des Defizites ein.
Im Finanzhaushalt beträgt der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen -9.353.500 EUR.
Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit beträgt – 2.882.900 EUR.
Kassenkredite werden neu in Höhe von 1.000.000 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf 7.577.200 EUR festgesetzt.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.
Grundsteuer A 330 v. H.
Grundsteuer B 407 v. H.
Gewerbesteuer 360 v. H.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt neu 73,0253 VzÄ (vorher 72,0253 VzÄ).
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)
€ |
2. Jährliche Folgekosten/ -lasten
€ |
3. Finanzierung/ Eigenanteil (i.d.R.=Kreditbedarf)
€ |
4. Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit: HH-Jahr: Sachkonto: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt mit: HH-Jahr: Finanzkonto: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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853,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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333,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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950,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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767,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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452,4 kB
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