Beschlussvorlage - 2023/SVS/431
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Industriepark EEW an der Bahnlinie“ der Reuterstadt Stavenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Christin Reinke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
30.08.2023
| |||
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
14.09.2023
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen beschließt:
- Die Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen stimmt dem Antrag der EEW Energy from Waste Stavenhagen GmbH & Co. KG auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 BauGB zu und beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 20 „Industriepark EEW an der Bahnlinie“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 9,3 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 91/19, 91/22, 91/27, 91/34, 160, 167/5, 167/6, 239/5, 239/6, 239/7, 249/2, 249/3, 250/2, 250/3, 251/4, 251/5, 253/2, 254/2, 255/4, 256/2, 256/3, 256/5, 257/1, 257/2, 257/3, 258/3, 258/5, 258/6, 258/7, 259/3, 259/5, 259/6, 259/7, 260/2, 260/3, 260/5, 264/2, 264/3, 264/5, 265/2, 266/2, 267/2, 271/6, 271/7, 271/9, 271/15, 271/16, 271/17, 271/20, 272/1, 272/3, 273 und 274 der Flur 5 in der Gemarkung Stavenhagen.
- Planungsziel ist die Festsetzung eines Industriegebietes gemäß § 9 BauNVO.
- Die erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Im Rahmen eines Planungsgespräches mit Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat die EEW Energy from Waste Stavenhagen GmbH & Co. KG (nachfolgend Vorhabenträger) bei der Reuterstadt Stavenhagen beantragt, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans einzuleiten. Der Vorhabenträger betreibt im Planungsraum bereits eine Müllverbrennungsanlage. Eine Klärschlamm-verbrennungsanlage (KVA) wird derzeitig gebaut und soll planungsgemäß im März 2024 in Betrieb gehen. Zusätzlich plant der Vorhabenträger die Errichtung einer Phosphor-Recycling-Anlage, einer E-Methanol-Anlage, einer zusätzlichen Silostation für die KVA, eines Sozialgebäudes, eines Wärmespeichers und eines Regenwasserrückhaltebehälters sowie eines Fernwärme-Pumpenhauses inklusive Verlegung einer Fernwärmeleitung. Des Weiteren sollen ein PKW-Parkplatz und entsprechende Erschließungswege angelegt werden. Außerdem soll das Vorhabengebiet einen Bahnanschluss erhalten.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Industriegebietes gemäß § 9 BauNVO.
Die Stadt Stavenhagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers zu. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung zur Übernahme sämtlicher Planungs- und Erschließungskosten sowie zum Abschluss eines Durchführungsvertrages gemäß § 11 BauGB mit der Reuterstadt Stavenhagen. Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Stadt damit nicht verbunden.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Im Sinne des gesetzlich geregelten Entwicklungsgebotes wird auf das Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans verwiesen.
Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB – Aufstellungsbeschluss
§ 2 Abs. 2 BauGB – Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Abs. 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
§ 8 Abs. 3 BauGB – Parallelverfahren
§ 11 BauGB – städtebaulicher Vertrag
§ 12 BauGB – Vorhaben- und Erschließungsplan
BauNVO – Baunutzungsverordnung
Finanzielle Auswirkungen:
|
Ja |
x |
Nein |
|
|
|
1. € |
2.
€ |
3.
|
4. € |
|||
|
||||||
Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
|
|
Keine Veranschlagung |
||
|
|
|||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
7,8 MB
|
