Beschlussvorlage - 2023/SVS/420
Grunddaten
- Betreff:
-
Interessenbekundungsverfahren zur Beantragung der Bundesförderung für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur für die KITA Grünschnabel in Stavenhagen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Stephanie Stoll
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.08.2023
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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30.08.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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Sachverhalt
Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2023 Programmmittel in Höhe von 400 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Ein-richtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Es sind Jahresraten bis 2028 vorgesehen, um eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder über-regionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel zu ermöglichen. Die Projekte sind zugleich von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Damit unterstützt der Bund die Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei diesen Einrichtungen, insbesondere bei Schwimmhallen und Sportstätten. Die zu fördernden Projekte müssen zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzgesetzes im Sektor Gebäude beitragen. Sie müssen deshalb hohen energetischen Anforderungen mit dem Ziel der deutlichen Absenkung von Treibhausgasemissionen genügen. Sie sollen ferner vorbildhaft hinsichtlich ihrer Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.
Die AWO Sozialdienst gGmbH Demmin, Malchiner Straße 28 aus 17153 Stavenhagen plant die Sanierung der Kindertagesstätte „Grünschnabel“. Durch den vorgesehenen inklusionsgerechten Umbau und die energetische Komplettsanierung können die Fördervoraussetzungen des Projektaufrufes erfüllt werden. Eine Baugenehmigung liegt für das Vorhaben bereits vor.
Insgesamt belaufen sich die Kostenberechnungen für das Bauwerk auf 4,504 Mio. Euro.
Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage kann sich der kommunale Eigenanteil auf 25 Prozent reduzieren. Stavenhagen befindet sich im HSK und somit wäre hier ein 75-prozentiger Zuschuss durch den Bund möglich.
Gemäß 6.3 des Projektaufrufes ist zur Finanzieller Beteiligungen Dritter folgende Aussage getroffen:
Dritte können in die Finanzierung einbezogen werden. Der von der Kommune aufzubringende Eigenanteil beträgt jedoch in jedem Fall und unabhängig von einer finanziellen Beteiligung mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Beteiligte Dritte:
Für grundsätzlich erwünschte finanzielle Beteiligungen privater oder kirchlicher Eigentümer oder Nutznießer sowie freiwillige finanzielle Beteiligungen des Landes gilt: Diese können den Eigenanteil der Kommune nicht ersetzen. Sie werden daher bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Abzug gebracht; deren Höhe bildet die Grundlage für die Berechnung des kommunalen Eigenanteils und der maximalen Zuschusshöhe des Bundes.
Die AWO kann maximal 2 Mio. Euro durch Kreditaufnahme für die Baumaßnahme finanzieren. Davon müssen 200 T€ zunächst für eventuelle Mehrkosten zurückgestellt werden.
Somit ergibt sich folgende Berechnung:
Gesamtkosten 4.504.000 €
abzügl. AWO -1.800.000 €
zuwendungsfähige Ausgaben 2.704.000 €
davon 25 % Eigenanteil Kommune 676.000 € Reduzierung durch Dritte möglich
75 % Fördermittel Bund 2.028.000 €
Die Gemeinde hätte hier einen Eigenanteil von 676.000 € zu übernehmen.
Dieser Eigenanteil kann durch Mittel unabhängiger Dritter bis auf 10% der Kosten (405.400 €) reduziert werden.
Die Stiftung „Aktion Mensch“ unterstützt Projekte der Barrierefreiheit mit 40% Förderung.
Für diese Maßnahmen kann für die KITA Grünschnabel ein Zuschuss in Höhe von ca. 180 T€ beantragt werden. Dies würde den Eigenanteil der Stadt auf bis 496 T€ reduzieren.
Weiteren Fördermöglichkeiten durch Dritte zur Reduzierung des städtischen Eigenanteils müssen erkundet werden.
Laut Projektaufruf gilt: Sonderbedarfszuweisungen nach den Finanzausgleichsgesetzen der Länder gelten nicht als freiwillige Beteiligungen in diesem Sinne und können als kommunaler Eigenanteil gewertet werden.
Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte.
Die 2. Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO durch die ausgewählten Kommunen.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Finanzielle Auswirkungen:
X |
Ja |
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Nein |
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1. 4.504.000,00 € |
2.
€ |
3. |
4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:2025 |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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233,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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296,3 kB
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