Beschlussvorlage - 2023/AA/055
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des ersten stellvertretenden Amtsvorstehers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Amtsausschuss des Amtes Stavenhagen
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Entscheidung
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21.09.2023
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Sachverhalt
Herr Klaus Salewski, der in der konstituierenden Sitzung des Amtsausschusses am 16.07.2019 zum ersten stellvertretenden Amtsvorsteher gewählt wurde, hat mit Schreiben vom 09.03.2023 sein kommunalpolitisches Mandat in der Stadtvertretung niedergelegt.
Der Verzicht wurde mit Wirkung vom 01.05.2023 erklärt, weshalb eine Nachbesetzung im Amtsausschuss erfolgte. Der Sitz im Amtsausschuss ging mit der Sitzung der Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen am 13.07.2023 auf Frau Angelika Ritter über, die die Wahl angenommen hat.
Auf der Grundlage des § 139 i. V. mit § 32 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern wählen die Mitglieder des Amtsauschusses die erste stellvertretenden Amtsvorsteherin bzw. den ersten stellvertretenden Amtsvorsteher.
Wahlverfahren nach § 32 KV M-V:
Es wird durch Handzeichen offen, auf Antrag eines Mitglieds des Amtsausschusses geheim abgestimmt.
Bei der offenen Wahl sind Stimmzähler zu bestimmen; bei der geheimen Wahl sollte ein Wahlvorstand gebildet werden.
Der Wahlvorstand wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden, welche / welcher über die Wahl informiert und über den Ablauf der Wahl in einem Wahlgang abstimmen lässt.
Die Wahl erfolgt im Meiststimmenverfahren (einfache Mehrheit). Jedes Mitglied des Amtsausschusses hat eine Stimme. Ist bei der geheimen Wahl auf den vorbereiteten Stimmzetteln mehr als ein Kreuz oder kein Eintrag ist der Stimmzettel ungültig.
a) mehrere Kandidaten stehen zur Wahl
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das vom Amtsvorsteher gezogen wird.
b) es steht nur ein Kandidat zur Wahl
Soweit nur eine Kandidatin bzw- ein Kandidat zur Wahl steht, ist diese bzw. dieser gewählt, wenn diese / dieser mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
Nach Abschluss des Wahlverfahrens informiert die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des Wahlvorstandes über das Wahlergebnis. Der Amtsvorsteher verpflichtet die neu gewählte erste Stellvertretung bzw. den neu gewählten ersten Stellvertreter.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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