Beschlussvorlage - 2023/AA/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Gemeindewahlleiterin des Amtes Stavenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marco Schilke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Amtsausschuss des Amtes Stavenhagen
|
Entscheidung
|
|
|
21.09.2023
|
Sachverhalt
Frau Michaela Linnmann wurde in der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Stavenhagen am 04.06.2020 zur Gemeindewahlleiterin des Amtes Stavenhagen gewählt. Gemäß § 9 (4) des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) bleibt die Gemeindewahlleitung bis zu einer Neubesetzung im Amt.
Mit Wirkung zum 01.07.2023 wurde Frau Linnmann eine Tätigkeit übertragen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Tätigkeitsfeldes Wahlen fällt, weshalb eine Neubesetzung des Amtes der Gemeindewahlleiterin erforderlich ist.
Zum 01.12.2021 hat Frau Grit Lüders ihre Tätigkeit als Hauptamtsleiterin in der Stadtverwaltung Stavenhagen aufgenommen. Es wird vorgeschlagen, Frau Lüders gemäß § 9 (3) des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 16.12.2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2022, mit Wirkung zum 22.09.2023 zur Gemeindewahlleiterin des Amtes Stavenhagen zu wählen. Mit der Wahl von Frau Lüders zur Gemeindewahlleiterin endet die bisherige Aufgabenwahrnehmung durch Frau Linnmann.
Da die Gemeinden des Amtes Stavenhagen durch Beschluss die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und die Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt übertragen haben, ist der Amtsausschuss des Amtes Stavenhagen für die Wahl der Wahlleitung zuständig.
Finanzielle Auswirkungen:
|
Ja |
|
Nein |
|
|
|
1. € |
2.
€ |
3.
|
4. € |
|||
|
||||||
Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
|
|
Keine Veranschlagung |
||
|
|
|||||
