Beschlussvorlage - 2023/SVS/436

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung stimmt dem anliegenden Wirtschaftsplan der

 

                                         Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen

                                          Malchiner Straße 59

                                     in 17153 Reuterstadt Stavenhagen

 

für das Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 zu.

 

Anlage: Wirtschaftsplan 2024 der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 1 Satz 1 Ziffer 7 und 8 GemHVO-Doppik M-V sind die Wirtschaftspläne der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Stadt mit maßgeblichem Einfluss beteiligt ist als Anlage dem Haushalt beizufügen.

 

Da die Reuterstadt Stavenhagen zu 100% an der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen beteiligt ist, liegt somit ein maßgeblicher Einfluss gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 KV M-V vor. Aus Transparenz erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan der Gesellschaft.

 

Der Beschluss des Aufsichtsrates der Wohnungsverwaltung GmbH Stavenhagen zum Wirtschaftsplan erfolgte am 13.09.2023.   

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- /Herstellungskosten)

 

2.

Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

3.

Finanzierung/ Eigenanteil

(i.d.R.=Kreditbedarf)

 

 

4.

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt mit:

HH-Jahr:

Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt mit:

HH-Jahr:

Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

 

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Anlagen

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