Beschlussvorlage - 2023/GVMö/123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Mölln beschließt folgende Richtwerte für Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen:

 

1. Altersjubilare

Der Bürgermeister überreicht die Glückwünsche der Gemeinde. Der Wert des Präsents richtet sich nach dem Alter:

  • ab dem 70. Geburtstag wird ein Präsent im Wert von 15 € überreicht

 

Zum 90., 95. und 100. Geburtstag werden die Glückwünsche zusammen mit der Urkunde der/ des Ministerpräsidentin/ en überbracht.

Die Altersjubiläen werden ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 85. Geburtstag jedes Jahr im Reuterstädter Amtsblatt bekanntgegeben.


2. Ehejubiläen
Den Jubelpaaren

a) Goldenen Hochzeit (50 Jahre)

b) Diamantenen Hochzeit (60 Jahre)

c) Eiserne Hochzeit (65 Jahre)

d) Kupferne Hochzeit (70 Jahre)

überbringt der Bürgermeister Glückwünsche und überreicht ein Präsent im

Wert von 50 € zusammen mit den Glückwünschen sowie der Urkunde der Ministerpräsidentin.

Diese Ehejubiläen werden ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht.

 

 

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Sachverhalt

Entsprechend der Empfehlungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes (Bericht über die überörtliche Prüfung aus April 2023) sollte die Höhe und der Personenkreis für den die Repräsentationsmittel verausgabt werden, in einer Verordnung über Ehrungen, Jubiläen und Repräsentationsaufgaben festgelegt werden.

 

Eine Beschlussfassung für eine separate Ehrenordnung erfolgt zeitnah.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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