Beschlussvorlage - 2024/AA/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss wählt auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) vom 13. September 1990, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 598) aus der anliegenden Vorschlagsliste folgende Personen als ehrenamtliche Schiedspersonen für die Schiedsstelle des Amtes Stavenhagen aus. 

 

1.) Vorsitzender Rainer Plötz

2.) Stellvertreter Regina Schuck

 

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Sachverhalt

Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren hat das Amt Stavenhagen eine Schiedsstelle gemäß § 1 des SchStG M-V eingerichtet. 

Die Aufgaben der Schiedsstellen werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen; diese sind ehrenamtlich tätig.

 

Die Schiedspersonen sollten das 25. Lebensjahr vollendet haben, im Bereich

der Schiedsstelle wohnen, Autorität besitzen und fähig sein, den Streitparteien

vorurteilsfrei, schlicht und besonnen zu begegnen. Sie sollen einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgang haben und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen. Die Schiedspersonen haben sich auch mit den für ihren Aufgabenbereich geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut zu machen.

 

Die Aufgaben der Schiedsstelle unseres Amtes werden derzeit von 3 Schiedspersonen wahrgenommen – Rainer Plötz, Ludwina Stelzer und Brigitte Pötzsch.

 

Die Schiedspersonen müssen alle 5 Jahre neu gewählt werden. In diesem Jahr ist eine Neuwahl erforderlich, da die Amtszeit unserer Schiedspersonen zum 02.02.2024 endet.

 

Nach erfolgtem Aufruf im Reuterstädter Amtsblatt (Ausgabe Nr. 17 vom 26. August 2023) haben sich insgesamt 2 Personen für das Ehrenamt als Schiedsperson beworben:

 

  1. Rainer Plötz, Basepohler Str. 28, 17153 Stavenhagen
  2. Regina Schuck, Kameruner Weg 1, 17153 Stavenhagen

Ludwina Stelzer und Brigitte Pötzsch haben sich nicht erneut zur Wahl gestellt.

 

Wir schlagen vor, gemäß § 3 und § 4 SchStG M-V den Bewerber Rainer Plötz als Vorsitzenden und die Bewerberin Regina Schuck als Stellvertreterin für das Ehrenamt als Schiedsperson des Amtes Stavenhagen zu wählen. Beide Bewerber sind nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit im Sinne des SchStG M-V für das Amt der Schiedsperson geeignet.

 

Die Berufung und Verpflichtung der Schiedspersonen erfolgt in den nächsten Tagen durch den Amtsgerichtsdirektor des Amtsgerichtes Neubrandenburg. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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