Beschlussvorlage - 2024/SVS/467
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Stavenhagen der Stadt Stavenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anja Vonthien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung der Reuterstadt Stavenhagen
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Entscheidung
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25.01.2024
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Sachverhalt
In der Sitzung der Stadtvertretung am 14.12.2023 wurde die 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Stavenhagen der Stadt Stavenhagen beschlossen. Die Fälligkeitsfrist wurde von 14 Tagen auf eine Monatsfrist geändert. Diese Änderung wurde am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Da diese Änderung eine begünstigende Wirkung für die Zukunft hat, sollte nach Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle und dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte auch den in der Vergangenheit erstellten Gebührenbescheiden mehr Rechtssicherheit gegeben werden.
Das heißt, es ist eine erneute Satzungsänderung notwendig, die die Fälligkeitsfrist rückwirkend zum 01.01.2021 eintreten lässt. Hierbei handelt es sich um eine unechte Rückwirkung, die auch verfassungsrechtlich konform ist. Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet. D. h. eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn durch die Änderung der Norm eine begünstigende Wirkung eintritt. Diese sind grundsätzlich zulässig.
Aufgrund der Tatsache, dass mit der letzten Satzungsänderung die Fälligkeit der Zahlungsfrist von 14 Tagen auf eine Monatsfrist geändert wurde, handelt es sich um eine begünstigende Wirkung, die eine unechte Rückwirkung darstellt.
In Anbetracht der Verjährungsfrist haben wir uns für den Stichtag 01.01.2021 entschieden,
da alle Vorgänge vor dem 01.01.2021 bereits abgeschlossen sind.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,7 kB
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