Beschlussvorlage - 2024/GVMö/126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölln beschließt die nachfolgenden Aufwandsentschädigungen für die Europawahl und Kommunalwahlen am 09.06.2024:

            Wahlvorstand                         60,00 EUR

            stellv. Wahlvorstand               55,00 EUR

            Schriftführer                           45,00 EUR

            stellv. Schriftführer                 45,00 EUR

            Beisitzer                                 40,00 EUR


Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V in Verbindung mit dem Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V und beträgt im Regelfall 25,00 EUR bzw. für den Vorsitzenden 35,00 EUR.

 

Ausgenommen von den Erhöhungen sind die Briefwahlvorstände – hier geltend weiterhin die Mindestbeträge in Höhe von 25,00 EUR bzw. 35,00 EUR.

 

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Sachverhalt

Durch die Wahlvorstände ist bei der verbundenen Europawahl und Kommunalwahlen in den Wahllokalen ein erhöhter Aufwand zu leisten. Es sind die Stimmzettel der Europawahl, der Kreistagswahl, der Gemeindevertretung und der ehrenamtlichen Bürgermeister auszuzählen.
 

Es wird immer schwieriger, Mitglieder für die Wahlvorstände zu gewinnen. Darum sollte auch die Bereitschaft der ehrenamtlichen Wahlhelfer:innen, die für diese Tätigkeit gewonnen wurden, gewürdigt werden. Gleichzeitig sollen neue Anreize geschaffen werden, um weitere Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zu gewinnen.

 

Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der Landes- und Kommunalwahlordnung – LKWO M-V in Verbindung mit dem Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V und beträgt im Regelfall 25,00 EUR bzw. für den Vorsitzenden 35,00 EUR. Der Gemeindevertretung wird aber eingeräumt, eine höhere Aufwandsentschädigung zu beschließen.

 

Der Vorschlag zur Erhöhung der Aufwandsentschädigung wird von der Verwaltung eingebracht.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

405,00 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2024
Sachkonto:

12100.50190000

Plan: 500,00 €

 

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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