Beschlussvorlage - 2024/GVKi/097
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Vorentwurf und die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 "AGRI-PV-Anlage Kittendorf"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Birgitt Hohenegger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Kittendorf
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Entscheidung
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29.05.2024
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Beschlussvorschlag
- Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 3 „AGRI-PV-Anlage Kittendorf“ der Gemeinde Kittendorf wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2024 gebilligt.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kittendorf hat am 11.01.2023 für den Geltungsbereich westlich der Ortslage Kittendorf die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage Kittendorf“ gefasst. Im Rahmen der Erarbeitung der Planungsunterlagen wurde das Planungsziel zu Gunsten der landwirtschaftlichen Nutzung des Planungsraumes in die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets „AGRI-PV“ angepasst, sodass der Aufstellungsbeschluss entsprechend in den vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3 „AGRI-PV-Anlage Kittendorf“ geändert wurde.
Die mit den Bauleitplanverfahren angestrebten Investitionsabsichten zielen auf eine kombinierte Nutzung des einbezogenen Geltungsbereiches für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für Stromproduktion mittels einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als Sekundärnutzung ab.
Der Bebauungsplan dient entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien auch der Minderung des CO2-Ausstoßes und trägt so zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele bei.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch einen beauftragten Dritten beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Abs. 1 BauGB - frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein x |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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