Beschlussvorlage - 2024/GVRi/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ritzerow stimmt der Entschädigung für die Funktionsträger der Feuerwehr Ritzerow entsprechend der neuen FwEntschVO M-V in Höhe von 80 % des Höchstsatzes ab 01.01.2024 wie folgt zu:

 

Wehrführer  200,00 € / Monat

 

Stellvertreter  100,00 € / Monat

 

Gerätewart    80,00 € / Monat

 

Jugendwart   100,00 € / Monat 

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Sachverhalt

Durch das Land M-V wurde eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVo M-V) mit Wirkung vom 01.01.2024 erlassen.

Die Verordnung regelt die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigung von ehrenamtlichen Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehren.

Der Höchstsatz nach § 2 FwEntschVO M-V für Gemeindewehrführer beträgt monatlich 250,00 Euro. Die Stellvertreter erhalten höchstens die Hälfte der Entschädigung des Gemeindewehrführers.

Der Höchstsatz nach § 5 FwEntschVO M-V für Jugendwarte beträgt 125,00 Euro und für die Gerätewarte 100,00 Euro.

 

Um eine gerechte Einstufung der Funktionsträger im Amtsbereich zu erreichen, werden folgende Einstufungen aufgrund der Bemessung nach § 4 FwEntschVO M-V vorgeschlagen:

 

Art und Größe der Feuerwehrabteilungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3:

 

Anzahl aktiver Mitglieder (unter 18 Kameraden): 60 %

 

Anzahl aktiver Mitglieder (über 18 Kameraden): 70 %

 

Jugendfeuerwehr:     (+ 10 %)

 

Kinderfeuerwehr:     (+ 5 %)

 

Anzahl Feuerwehrfahrzeuge nach § 4 Abs. 2 Nr. 4:

 

Mehr als 1 Feuerwehrfahrzeug:   (+ 5 %)

 

Mehr als 3 Feuerwehrfahrzeuge:   ( + 10%)

 

Für die Feuerwehr Ritzerow ergibt sich somit 80 % des Höchstsatzes der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Funktionsträger.

 

Wir bitten um Zustimmung des Vorschlages zur Einstufung der ehrenamtlichen Funktionsträger. 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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