Beschlussvorlage - 2024/GVRi/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Aufwandsentschädigung der Freiwiliigen Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- André Netzel
- Einreicher:
- Andrè Netzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Ritzerow
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Entscheidung
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25.07.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ritzerow stimmt der Entschädigung für die Funktionsträger der Feuerwehr Ritzerow entsprechend der neuen FwEntschVO M-V in Höhe von 80 % des Höchstsatzes ab 01.01.2024 wie folgt zu:
Wehrführer 200,00 € / Monat
Stellvertreter 100,00 € / Monat
Gerätewart 80,00 € / Monat
Jugendwart 100,00 € / Monat
Sachverhalt
Durch das Land M-V wurde eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung (FwEntschVo M-V) mit Wirkung vom 01.01.2024 erlassen.
Die Verordnung regelt die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigung von ehrenamtlichen Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehren.
Der Höchstsatz nach § 2 FwEntschVO M-V für Gemeindewehrführer beträgt monatlich 250,00 Euro. Die Stellvertreter erhalten höchstens die Hälfte der Entschädigung des Gemeindewehrführers.
Der Höchstsatz nach § 5 FwEntschVO M-V für Jugendwarte beträgt 125,00 Euro und für die Gerätewarte 100,00 Euro.
Um eine gerechte Einstufung der Funktionsträger im Amtsbereich zu erreichen, werden folgende Einstufungen aufgrund der Bemessung nach § 4 FwEntschVO M-V vorgeschlagen:
Art und Größe der Feuerwehrabteilungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3:
Anzahl aktiver Mitglieder (unter 18 Kameraden): 60 %
Anzahl aktiver Mitglieder (über 18 Kameraden): 70 %
Jugendfeuerwehr: (+ 10 %)
Kinderfeuerwehr: (+ 5 %)
Anzahl Feuerwehrfahrzeuge nach § 4 Abs. 2 Nr. 4:
Mehr als 1 Feuerwehrfahrzeug: (+ 5 %)
Mehr als 3 Feuerwehrfahrzeuge: ( + 10%)
Für die Feuerwehr Ritzerow ergibt sich somit 80 % des Höchstsatzes der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Funktionsträger.
Wir bitten um Zustimmung des Vorschlages zur Einstufung der ehrenamtlichen Funktionsträger.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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