Beschlussvorlage - 2024/GVBre/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Beauftragung der Einmessung des Anbaus an dem Gerätehaus der Feuerwehr Bredenfelde. Diese Beauftragung erfolgt bei dem

 

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Kataster- und Vermessungsamt

Katastervermessung

Platanenstraße 43

17033 Neubrandenburg.

 

Der Anbau hat eine Größe von ca. 62 m² und befindet sich auf dem Flurstück 143 aus der Flur 1 der Gemarkung Bredenfelde.

 

Die Gemeinde Bredenfelde übernimmt die Kosten, die durch die Einmessung des Anbaus entstehen werden.

 

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Sachverhalt

In dem Jahr 2020 wurde ein ca. 62 m² großer Anbau an dem Gerätehaus der Feuerwehr Bredenfelde errichtet. Dieser Anbau befindet sich auf dem gemeindlichen Flurstück 143 aus der Flur 1 der Gemarkung Bredenfelde.

 

Entsprechend des § 28 Abs. 2 GeoVermG M-V ist die Gemeinde Bredenfelde als Eigen-tümerin dazu verpflichtet, nachdem ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert wurde, eine Liegenschaftsvermessung auf eigene Kosten zu veranlassen.

 

Diese notwendige Gebäudeeinmessung des Anbaus wurde durch die Gemeinde Breden-felde noch nicht beauftragt.

 

Am 10.07.2024 hat das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte die Gemeinde Bredenfelde schriftlich über diesen Missstand informiert.

 

Im gleichen Zuge wurde der Gemeinde Bredenfelde eine Frist bis zum 12.10.2024 gegeben, diese Gebäudeeinmessung zu beauftragen.

 

Wenn die Gemeinde dieser Forderung innerhalb der gegebenen Frist nicht nachkommt, wird das Kataster- und Vermessungsamt diese Einmessung selbst auf Kosten der Gemeinde, gemäß des § 28 Abs. 4 GeoVermG M-V, beauftragen.

 

 

Dementsprechend steht die zeitnahe Beauftragung der Gebäudeeinmessung besonders im Interesse der Gemeinde Bredenfelde.

 

In dem Haushaltsjahr 2024 sind genügend finanzielle Mittel für Deckung dieser voraussicht-lichen Kosten eingestellt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

 

 

ca. 613,09 €

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

 

 

0 €

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

 

 


0 €

4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
 

0 €

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2024
Sachkonto: 51100.5625

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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