Beschlussvorlage - 2024/GVRi/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumpflanzungen an der Gemeindestraße in Richtung Krummsee und am Teich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauhof
- Bearbeiter:
- Hanka Blümel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Ritzerow
|
Entscheidung
|
|
|
22.08.2024
|
Sachverhalt
In den 1990er Jahren sind als Ausgleichsmaßnahme an der Gemeindestraße in Richtung Krummsee sowohl Ahorn- als auch Rotdorn-Jungbäume gepflanzt worden. Während sich die Ahorn-Pflanzungen überwiegend gut entwickelt haben, sind die Rotdorn-Bäumchen fast ausnahmslos vergreist und sterben langsam ab. Auf Nachfrage stellte die Untere Naturschutzbehörde in Aussicht, die erneute Bepflanzung der o.g. Gemeindestraße zu unterstützen. Dazu müssen die Rotdorn-Bäumchen zunächst erhalten bleiben. Nach erfolgreichem Anwuchs der geplanten Pflanzung könnten die vergreisten Bäumchen später entfernt werden.
Ein zusätzliches Förderangebot steht bei der KfW zur Verfügung: Zuschuss 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“. Der Zuschuss kann u.a. für Baum-Pflanzungen und deren Anwuchs-Pflege auch in Kombination mit anderen Fördergeldern beantragt werden. Der Gemeinde können 80 % der Kosten erstattet werden.
Die Kosten für die mögliche Bepflanzung z.B. mit Spitzahorn (14 Bäume an der Straße) und z.B. Chinesische Wildbirne am Teich (4 x Pyrus calleriana ‚Chanticleer‘) werden auf ca. 15.000 € brutto geschätzt. Für die notwendige Entwicklungspflege entstehen weitere Kosten (ca. 3.800 € je Jahr), die 3 Jahre lang von der KfW bezuschusst werden können.
Im Zuge einer Freihändigen Vergabe sollen mindestens drei Firmen aufgefordert werden ein Angebot abzugeben.
Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe für Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Ritzerow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren.
Da die Schätzsumme die Wertgrenze von 5.000 Euro übersteigt, liegt die Einleitung und -Ausgestaltung des Vergabeverfahren in der Gemeindevertretung. Nach Durchführung des Vergabeverfahrens liegt die Zuschlagserteilung beim Bürgermeister.
Finanzielle Auswirkungen:
X |
Ja |
|
Nein |
|
|
|
1. € |
2.
€ |
3.
|
4. € |
|||
|
||||||
Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: 2025 |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
|
|
Keine Veranschlagung |
||
|
|
|||||
