Beschlussvorlage - 2024/GVMö/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Aufwandsentschädigung der Freiwilligen Feuerwehr Mölln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- André Netzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Gemeindevertretung Mölln
|
Entscheidung
|
|
|
18.09.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölln stimmt der Entschädigung für die Funktionsträger der Feuerwehr Mölln entsprechend der neuen FwEntschVO M-V in Höhe von 70 % des Höchstsatzes ab 01.01.2024 wie folgt zu:
Wehrführer 175,00 € / Monat
Stellvertreter 87,50 € / Monat
Gerätewart 70,00 € / Monat
Sachverhalt
Die Verordnung regelt die Höchstsätze für die Aufwandsentschädigung von ehrenamtlichen Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehren.
Der Höchstsatz nach § 2 FwEntschVO M-V für Gemeindewehrführer beträgt monatlich 250,00 Euro. Die Stellvertreter erhalten höchstens die Hälfte der Entschädigung des Gemeindewehrführers.
Der Höchstsatz nach § 5 FwEntschVO M-V für Jugendwarte beträgt 125,00 Euro und für die Gerätewarte 100,00 Euro.
Um eine gerechte Einstufung der Funktionsträger im Amtsbereich zu erreichen, werden folgende Einstufungen aufgrund der Bemessung nach § 4 FwEntschVO M-V vorgeschlagen:
Art und Größe der Feuerwehrabteilungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3:
Anzahl aktiver Mitglieder (unter 18 Kameraden): 60 %
Anzahl aktiver Mitglieder (über 18 Kameraden): 70 %
Jugendfeuerwehr: (+ 10 %)
Kinderfeuerwehr: (+ 5 %)
Anzahl Feuerwehrfahrzeuge nach § 4 Abs. 2 Nr. 4:
Mehr als 1 Feuerwehrfahrzeug: (+ 5 %)
Mehr als 3 Feuerwehrfahrzeuge: ( + 10%)
Für die Feuerwehr Mölln ergibt sich somit 70 % des Höchstsatzes der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Funktionsträger.
Wir bitten um Zustimmung des Vorschlages zur Einstufung der ehrenamtlichen Funktionsträger.
Finanzielle Auswirkungen:
X |
Ja |
|
Nein |
|
|
|
1. € |
2.
3.990,00 € |
3.
|
4. € |
|||
|
||||||
Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
|
|
Keine Veranschlagung |
||
|
|
|||||
