Beschlussvorlage - 2024/GVMö/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölln genehmigt die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens des Vorhabens „Errichtung eines Kinderspielplatzes in 17091 Mölln – Lieferung von Spielgeräten“ und die Zuschlagserteilung vom 09.07.2024 im Vergabeverfahren über die Wertgrenzen des § 7 Abs. 2 Nummer 4 der geltenden Hauptsatzung hinaus.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Mölln hat vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt MV einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 15.000,00 € (80%) für die Errichtung eines Spielplatzes in Mölln erhalten.

Geplant sind eine Turmkombination, eine Doppelschaukel und eine Nestschaukel.

Es wurde sich entschieden die erste Ausschreibung inklusiv Aufbau und TÜV Abnahme aufzuheben, da der finanzielle Rahmen weit überschritten worden ist.

Im geplanten Vergabeverfahren wurde nur die Lieferleistung ausgeschrieben. Aufbau und TÜV Abnahme werden in Eigenleistung bzw. separat beauftragt.

Durch die Rabattaktion der beauftragten Firma spart die Gemeinde weitere 10% auf alle Spielgeräte. Diese Rabattaktion ist befristet bis 15.07.2024.

Daher erfolgte die Zuschlagserteilung bereits am 09.07.2024 durch den Bürgermeister.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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