Beschlussvorlage - 2024/GVMö/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenunterhaltung in der Gemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Laura Pohl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Gemeindevertretung Mölln
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Entscheidung
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18.09.2024
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Sachverhalt
Die Gemeinde Mölln ist zur Unterhaltung der Gemeindestraßen verpflichtet. Für dieses Jahr sind zwischen Groß Helle und Lüdershof, in Buchholz, von Möllen nach Wrodow und zwischen Wrodow und Lapitz Ausbesserungen kleinflächiger Fahrbahnschäden und Schlaglochausbesserungen geplant.
Gemäß § 5 (2) des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen- Verfahrensordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000,00 € nicht übersteigt.
Die Baukosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 17.950,00 €, brutto.
Gemäß § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Mölln trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs. 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren. Da hier die Wertgrenze von 5.000,00 € überschritten worden ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.
Im Haushalt sind für diese Maßnahme 15.000,00 € eingeplant. Für die Differenz können Restmittel, sowie Mittel welche für die Baumpflege und Heckenschnitt eingeplant waren verwendet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Ja |
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Nein |
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1. € |
2.
€ |
3.
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4. € |
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Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr: |
Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr: |
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Keine Veranschlagung |
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