Beschlussvorlage - 2024/GVRi/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Ritzerow beschließt, mit Wirkung ab 01.01.2025 eine monatliche Miete in Höhe von 10,00 EURO pro Garage auf gemeindeeigenem Grund und Boden zu erheben

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Sachverhalt

Als Folge der beschlossenen Kündigung der bestehenden Nutzungsverträge für Garagen auf gemeindeeigenem Grund und Boden (BV 2024/GVRi/008) zum 31.12.2024 bietet die Gemeinde Ritzerow den bisherigen Nutzern einen Mietvertrag für die weitere Nutzung der Garagen ab dem 01.01.2025 an.

 

Von insgesamt 6 Garagen, die sich auf gemeindeeigenem Grund und Boden befinden, sind bereits 2 Garagen durch Nutzerwechsel auf die Gemeinde Ritzerow als Eigentümer des Grund und Bodens übergegangen. In diesen Fällen wurden bereits Mietverträge mit einem monatlichen Mietpreis von 4,00 € geschlossen. Dadurch erzielt die Gemeinde jährlich bereits Mieteinnahmen in Höhe von 96,00 €. Die Berechnung dieser Miethöhe erfolgte anhand der Garagen, bei denen der Nutzer noch wirtschaftlicher Eigentümer der Garage ist.

3 Nutzer zahlen pro Garage 30,68 €/Jahr Nutzungsentgelt und 10,44 €/Jahr Grundsteuer B. In der Summe sind das für diese 3 Garagen 126,36 €/ Jahr.

Weiterhin ist 1 Garage über die Wohnungswirtschaft des Amtes Stavenhagen vermietet.

Die Miete beträgt 5,11 € im Monat.

Die Gemeinde Ritzerow hat somit bisher insgesamt 283,68 €/Jahr vereinnahmt.

 

Nach Auslaufen der Kündigungsschutzfrist zum 03.10.2022 im Rahmen des Schuldrechts-anpassungsgesetzes und im Zuge der Grundsteuerreform werden die restlichen 3 Garagen ab dem 01.01.2025 auch grundsteuerrechtlich dem Eigentum der Gemeinde zugerechnet.

Das heißt, dass für diese 3 Garagen Mietverträge für die weitere Nutzung abzuschließen sind und für die bereits bestehenden Mietverträge eine Erhöhung der Miete zum 01.01.2025 angekündigt wird.

 

Ermittlung der Miethöhe:

Bei den Grundsteuererklärungen wird in Mecklenburg-Vorpommern das Bundesmodell angewandt. Das führt dazu, dass bei den Garagen, die auf kommunalem Grund und Boden stehen und für die sich die Gemeinde im Zuge der Grundsteuerreform bereits erklärt hatte, eine pauschale Netto-Kaltmiete zugrunde gelegt wird. 35 Euro beträgt diese pro Stellplatz und Monat. Dabei spielt die Fläche oder das Baujahr der Garage keine Rolle (Anlage 39 zum BewG).

Hier greift nun die Mietniveaustufe korrigierend ein. Jede Gemeinde ist einer entsprechenden Mietniveaustufe zugeordnet. Je nach Zuordnung ist ein Zuschlag oder Abschlag auf die pauschalisierten Nettokaltmiete-Werte vorgesehen, so dass die monatliche Pauschale niedriger oder höher ausfallen kann.

Die Gemeinde Ritzerow ist der Mietniveaustufe 1 zugeordnet. Aufgrund dieser Zuordnung ist ein Abschlag von 20 % anzuwenden. Demzufolge würde die Netto-Kaltmiete pro Garage und Monat 28,00 EURO betragen.

Eine gesonderte Kalkulation der Miete für die Garagen ist somit nicht erforderlich.

 

Da der bauliche Zustand der Einzelgaragen und Garagenkomplexe nicht von hohem Standard ist, wird der Mietbetrag in der Einstiegsphase entsprechend angepasst.

 

Bei einem Mietbetrag von monatlich 10,00 EURO pro Garage (gilt für alle 6 Garagen) würde der Ertrag jährlich 720,00 EURO betragen.   

 

Nachrichtlich:

Auch für Mieter/ Mieterinnen der 3 Garagen mit denen die Gemeinde bereits einen Mietvertrag abgeschlossen hat, wird die beschlossene Miete vertraglich vereinbart.

Der Mieter/die Mieterin kann sich dann entscheiden, ob die erhöhte Miete akzeptiert oder mit einer Frist von 3 Monaten das Garagenmietverhältnis gekündigt wird.

 

Anlage: Mietvertrag für Garagen

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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Anlagen

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