Beschlussvorlage - 2024/GVRo/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Rosenow beschließt die Herleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens für folgendes Vorhaben:         „Feuerwehrgerätehaus Luplow- Beschaffung und Installation eines Falt-Schiebetores“

   

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Sachverhalt

Die Bauarbeiten für die Vergrößerung des Einfahrtbereiches am Feuerwehrgerätehaus Luplow für das Löschfahrzeug sind nun weitgehend abgeschlossen. Die Maße für ein neues Falt-Schiebetor stehen fest.                

 

Im Zuge der freihändigen Vergabe sollen mindestens 3 Firmen aufgefordert werden ein Angebot abzugeben.

Gem. § 5(2) der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV MV) ist eine Freihändige Vergabe von Bauleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A Abschnitt 1 zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 200.000 € nicht übersteigt.

 

Die Baukosten für diese Maßnahme werden auf 12.000 € brutto geschätzt.

 

Gem. § 7 (3) der Hauptsatzung der Gemeinde Rosenow trifft der Bürgermeister Entscheidungen nach § 22 Abs 4a KV M-V über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt, bei einem geschätzten Wert unterhalb einer Wertgrenze von 5.000 € (ohne Umsatzsteuer) sowie über den Zuschlag in sämtlichen Vergabeverfahren. Da hier die Wertgrenze von 5.000 € überschritten ist, entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens.

 

Die Maßnahme wird aus der Haushaltsstelle 12606.52311 finanziert.

  

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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