Beschlussvorlage - 2024/SVS/055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses 2024/SVS/018:

 

1.Die Stadtvertretung beschließt, mit Wirkung ab 01.01.2025 eine monatliche Miete in Höhe

       von 10,00 EURO pro Garage auf städtischem Grund und Boden von den bisherigen

    Nutzern zu erheben.

 

2. Bei Abschluss eines Mietvertrages ab/nach dem 01.01.2025 mit Personen, die bisher  

    keine Nutzer einer Garage auf städtischem Grund und Boden waren, wird eine monatliche

    Miete in Höhe von 20,00 EURO pro Garage erhoben.

 

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Sachverhalt

Am 12.11.2024 fand eine Bürgerversammlung zum Thema „Neue Garagenmietverträge“ statt.

Als Ergebnis dieser Versammlung wurden folgende Festlegungen getroffen:

 

1.Abschluss der neuen Mietverträge ab dem 01.03.2025

2. Duldung der Weiternutzung der Garagen bis zum Abschluss des neuen Mietvertrages

3.Verlängerung des Kündigungsschutzes auf 5 Jahre

4. Festlegung einer jährlichen Höchstgrenze für Reparaturen

5. Einräumung der Möglichkeit des Kaufs der Garagen

6. Erfassung des baulichen Zustands aller Garagen bis 01.03.2025.

 

Da über die Ziffern 1. und 2. des o. g. Beschlussvorschlages in der Sitzung der Stadtvertretung am 12.09.2024 nicht einzeln abgestimmt wurde, sind beide aufzuheben. Wobei die Ziffer 2. wortgleich in die neue Beschlussvorlage aufgenommen wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

 

 

1.
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/ Herstellungskosten)
 

2.
Jährliche Folgekosten/ -lasten

 

 

3.
Finanzierung/
Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)



4.
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

Veranschlagung im Ergebnishaushalt im HH-Jahr:
Sachkonto:

Veranschlagung im Finanzhaushalt im HH-Jahr:
Finanzkonto:

 

 

Keine Veranschlagung

 

 

 

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